Geflügel - Freilandhaltungsverbot gilt ab Montag wieder
16.02.2006 - Solothurn - Der Bundesrat hat aus aktuellem Anlass erneut ein Freilandhaltungsverbot für Schweizer Geflügel beschlossen. Ab dem 20. Februar muss Geflügel bis auf weiteres in überdachten, wildvogelsicheren Gehegen gehalten werden. Damit soll verhindert werden, dass Wildvögel das Vogelgrippe-Virus in die Schweizer Geflügelpopulation tragen. Der Kantonale Veterinärdienst hat dazu genaue strikte Anweisungen erlassen. Diese können auch im Internet abgerufen werden.
In den vergangenen Tagen hat sich die Vogelgrippe-Situation weltweit verschärft. Insbesondere treten in verschiedenen Regionen der Welt Fälle von Vogelgrippe in den Wildvögelpopulationen auf. Im Frühling werden Zugvögel in die Schweiz kommen. Damit ist es nicht ausgeschlossen, dass Wildvögel die Vogelgrippe in die Schweiz tragen. Zum Schutz vor einer solchen Infektion gilt auch für das Solothurner Geflügel Stallpflicht wie im vergangenen Herbst. Alle Hühner-, Schwimm- und Laufvögel sind entweder im Stall oder in einem dicht überdachten, vogelsicheren Gehege einzusperren. Das Ende der Stallpflicht ist vorerst nicht bekannt.
Der Kantonale Veterinärdienst hat dazu strikte Anweisungen erlassen:
- Wer Geflügel hält und anlässlich der letztjährigen Stallpflicht seine Geflügelhaltung noch nicht hat registrieren lassen, muss sich beim kantonalen Veterinärdienst (032 627 25 02) innerhalb einer Woche melden und Anzahl und Art des Geflügels angeben.
- Geflügelausstellungen dürfen nur mit Bewilligung des Veterinärdienstes abgehalten werden.
- Die Anweisungen sind strikte zu befolgen.
Die genauen Anweisungen zur Stallpflicht werden im Amtsblatt, in den jeweligen Bezirksanzeigern und im Internet publiziert.