Ja zur Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes
22.02.2006 - Solothurn - Der Regierungsrat spricht sich in seiner Vernehmlassung an die Oberzolldirektion für eine Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes aus.
Die Revision sieht vor, die Zuständigkeit zur Beurteilung und Verfolgung sämtlicher Widerhandlungen gegen das Schwerverkehrsabgabesetz (SVAG) der Eidgenössischen Zollverwaltung zu übertragen. Die Kantone sollen von ihrer bisherigen Zuständigkeit entbunden werden.
Der Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen und erhofft sich eine Straffung des Verfahrens und mehr Rechtssicherheit durch eine einheitliche Praxis. Zwar gehen dem Kanton durch die Gesetzesänderung Busseneinnahmen verloren, doch werden die bisher damit betrauten Behörden vom grossen administrativen Aufwand entlastet, der mit dem bisherigen Verfahren verbunden war.
Zusätzlich sieht der Entwurf die Einführung eines Einspracheverfahrens für die mit der Abgabe belasteten Personen vor. Der Regierungsrat sieht darin einerseits eine Verbesserung des Rechtsschutzes und andererseits eine Möglichkeit für die Zollbehörden, ausstehende Forderungen leichter eintreiben zu können.