Ja zur Aufhebung der Lex Koller

22.02.2006 - Solothurn - Der Regierungsrat unterstützt in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Justiz vorbehaltslos die vorgeschlagene Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) und die im Raumplanungsrecht dafür vorgesehenen flankierenden Massnahmen.

Der Regierungsrat hält das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) im Zeitalter der Globalisierung und der Öffnung der Märke für nicht mehr zeitgemäss.

Der Kanton Solothurn hat im kantonalen Vergleich, in absoluten Zahlen gesehen, einen der tiefsten Anteile an Zweitwohnungen. Bei den Zweitwohnungen in städtischen Gebieten gehört die prozentuale Zunahmen zwischen den Jahren 1980 und 2000 allerdings zu den höchsten in der Schweiz. Die Problematik des Zweitwohnungsbaus ist damit heute nicht mehr ausschliesslich auf den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer beschränkt. Der Regierungsrat begrüsst deshalb, dass die Regelung der Zweitwohnungsfrage nun über das Raumplanungsrecht erfolgen soll.

Er erwartet als Folge der Aufhebung der Lex Koller wertvolle Impulse für die Bereiche Wohnen, qualifizierte Arbeitsplätze, Investitionen in die Wirtschaft und Infrastruktur und ganz allgemein für eine nachhaltige demografische Entwicklung des Kantons.