Kinderheim Deitingen: Betriebseinstellung im Sommer 2006

01.02.2006 - Solothurn – Der Regierungsrat hat die Betriebseinstellung des Kinderheims Deitingen auf Ende des laufenden Schuljahres beschlossen. Die Angebotslandschaft im Sonderschulbereich wird im Rahmen einer längerfristigen Strategie vereinfacht. Für die meisten Kinder und Mitarbeitenden sind die Anschlusslösungen bereits heute geklärt.

Im Hinblick auf den beschlossenen Rückzug der Invalidenversicherung aus dem Bereich der Sonderschulung werden im Kanton Solothurn die bestehenden Angebote überprüft. Dabei werden die sich verändernden Rahmenbedingungen, namentlich der Schülerrückgang und die erkennbare Tendenz, behinderte Kinder vermehrt am Wohnort zu fördern, massgebend berücksichtigt.

Die vorhandene, absehbar renovationsbedürftige Bausubstanz des Kinderheims Deitingen und die Nähe zu anderen Sonderschulungseinrichtungen liessen erkennen, dass ein weiterer Betrieb des kleinen Kinderheims Deitingen nicht sinnvoll wäre. Gerade Sonderschüler benötigen heute ergänzend zur schulischen Förderung meist verschiedene Therapien. Damit diese in geeigneten Räumlichkeiten sinnvoll angeboten werden können, braucht es aber eine institutionelle Mindestgrösse.

Synergien nutzen
In enger und intensiver Zusammenarbeit mit dem Sonderschulheim Blumenhaus Buchegg konnte eine Übernahme des gesamten Vorschulbereichs (Kindergarten) des Kinderheims Deitingen vereinbart werden. Das Blumenhaus kann so seine bereits bestehende Schule für mehrfachbehinderte Kinder mit einer Vorstufe ergänzen. Das Angebot wird dadurch abgerundet und die vorhandenen Kompetenzen können gut genutzt werden. Damit lassen sich gerade im Verwaltungs-, Therapie , Transport und Internatsbereich ab Schuljahr 2006/2007 bedeutende Synergien nutzen. Zusammen mit den Kindern des Kindergartens wechseln auch viele Mitarbeitende des Kinderheims Deitingen an den neuen Schulort.

Entlastungsangebote kantonsweit besser verteilen
Das Kinderheim Deitingen bot in den vergangenen Jahren verschiedentlich Hand zu Entlastungsaufenthalten von behinderten Kindern. Dies dann, wenn Eltern ihre behinderten Kinder in der schulfreien Zeit nicht mehr selbst betreuen konnten. Diese Aufenthalte entsprechen einem konkreten Bedürfnis, das Angebot konnte aber in der Vergangenheit wegen einschränkender Vorgaben der Invalidenversicherung nur bedingt realisiert werden.

Das Departement für Bildung und Kultur hat nun im Hinblick auf die in Kürze wegfallenden Bedingungen der Invalidenversicherung bereits mit zwei Sonderschulheimen die Bereitstellung von Entlastungsplätzen vereinbart. Ziel ist es, bis in zwei Jahren ein kantonsweit verteiltes Netz solcher Plätze für behinderte Kinder anbieten zu können. Mit diesem Unterstützungsangebot können in Einzelfällen unnötige und teure Dauerinternate vermieden werden.

Geplanter Rückbau
Die Schliessungsabsicht und die sich daraus ergebenden Herausforderungen wurden im vergangenen Jahr in gemeinsamen Gesprächen zwischen dem Departement für Bildung und Kultur und der Trägerschaft des Kinderheims Deitingen erörtert. Gemeinsam konnten für beide Seiten realistische Wege gefunden werden, wie für die betroffenen Kinder und die Mitarbeitenden eine gute Perspektive erarbeitet werden und der betriebliche und verwaltungsmässige Rückbau des Kinderheims gewährleistet werden kann.