Neues Hundegesetz geht in die Vernehmlassung
22.02.2006 - Solothurn – Der Regierungsrat hat eine Totalrevision des Gesetzes über das Halten von Hunden beschlossen. Der Entwurf - mit Massnahmen gegen gefährliche Hunde - geht nun in die Vernehmlassung.
Im Januar hat der Bund die angekündigten Massnahmen zum Schutz der Öffentlichkeit vor Hunden in einer Vernehmlassung vorgestellt. Diese umfassten im Wesentlichen eine Bewilligungspflicht für Hunde bestimmter Rassen. Pitbulls sollten verboten werden. Im Zuge der rechtlichen Abklärungen hat sich jedoch gezeigt, dass es fraglich scheint, ob der Bund überhaupt Rechtsetzungskompetenzen in diesem Bereich besitzt oder dadurch nicht vielmehr in die kantonale Polizeihoheit eingreift. Derzeit ist unsicher, ob und wann allenfalls eine Bundeslösung überhaupt zum Tragen kommen wird. Um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und um die Revision des Hundegesetzes voranzutreiben, hat der Regierungsrat nun beschlossen, die Vorschläge des Bundes zumindest teilweise im kantonalen Hundegesetz umzusetzen.
Weil weitere Anpassungen der heutigen Vorschriften nötig sind, wird das Hundegesetz total revidiert. Die Vorlage sieht vor, dass bei Bedarf, insbesondere wenn die umliegenden Kantone oder gar Schweiz weit Präventivmassnahmen wie Rassenverbote beschlossen werden, solche ebenfalls im Kanton Solothurn eingeführt werden können. Hingegen wird davon abgesehen, isoliert von den umliegenden Kantonen Verbote oder eine Bewilligungspflicht einzuführen.
Das Hundegesetz sieht im Weiteren vor, dass im Einzelfall griffige Massnahmen gegen pflichtwidrige Hundehalter sowie gegen verhaltensauffällige Hunde angeordnet werden können. Vorgesehen wird beispielsweise, dass Massnahmen zur Erziehung, Pflege oder Unterbringung des Hundes angeordnet werden können. Problematische Hunde können einem Wesenstest unterzogen und Hundehalter zum Besuch eines Hundehalterkurses angehalten werden. Leinenzwang oder Maulkorbpflicht kann ebenso angeordnet werden wie in schwerwiegenden Fällen die Kastration oder Sterilisation des Tieres bis hin zum Einschläfern des Hundes. Vorgesehen wird, dass die Kosten für den Vollzug solcher Massnahmen vom Hundehalter getragen werden müssen.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 2. Mai 2006.