Sportlich und musisch besonders begabte Schüler fördern

22.02.2006 - Solothurn – Mit verschiedenen Massnahmen will der Regierungsrat bessere Voraussetzungen zur Förderung von besonders begabten und leistungswilligen Jugendlichen im sportlichen Bereich schaffen. Er hat zuhanden des Kantonsrates Botschaft und Entwurf für einen dreijährigen Versuch verabschiedet.

Verschiedene parlamentarische Vorstösse haben in den letzten Jahren besondere Massnahmen zur Förderung von sportlich oder musisch besonders Begabten verlangt. Vermehrt wurden Gesuche gestellt um Übernahme der Schulgelder für entsprechende ausserkantonale Lehrgänge durch den Kanton.

Nach Meinung des Regierungsrates sollen wo immer möglich Lösungen innerhalb der regulären Bildungsangebote des Kantons gesucht werden. Die Schulbehörden aller Stufen und die zuständigen Ämter sollen – gemäss bisheriger Praxis – mithelfen, den individuellen Bedürfnissen der betreffenden Jugendlichen angemessene Lösungen zu suchen, dies insbesondere mit Dispensationen. Darüber hinaus sollen neu verschiedene Massnahmen getroffen werden:

Sonderklassen für Sportler an der Kantonsschule Solothurn
Seit 2004 werden an der Kantonsschule Solothurn Sonderklassen im Rahmen des ordentlichen vierjährigen Maturitätslehrgangs mit relativ kompaktem Stundenplan und Dispensationsmöglichkeiten geführt. Dieses Konzept hat sich nur teilweise bewährt, weil die Belastung der Schüler durch Schule und Training als zu gross beurteilt wird. Ab 2006 sollen diese Sonderklassen deshalb in fünfjährigen Lehrgängen - mit entsprechend geringerer Lektionenzahl pro Woche - angeboten werden, dies im Rahmen eines vorerst auf drei Jahre befristeten Versuchs. Dafür werden Zusatz- und Nachtragskredite zum Globalbudget Mittelschulbildung beantragt.

Individuelle Lösungen im Berufsschulbereich
Im Berufsschulbereich sollen wie bisher individuelle Lösungen gesucht werden, z.B. durch Dispensationen, Gewährung von Urlaub, Zuordnung zu mehreren Berufsschulklassen oder Verlängerung der Lehrzeit bei entsprechend reduzierter Präsenzzeit im Betrieb. Die Führung von Sonderklassen an den Berufsschulen ist aus Bestandesgründen nicht sinnvoll.

Subventionierung von Sonderklassen an der Volksschule
Die Einrichtung von besonderen Förderklassen für sportlich besonders begabte Kinder auf der Primarstufe oder der Sekundarstufe I ist schon heute möglich. Dazu bedarf es aber noch einer verstärkten Initiative der Schulträger, d.h. der Gemeinden und Zweckverbände. Notwendige Stundenplanänderungen und Dispensationen können vom Departement für Bildung und Kultur bewilligt werden. Der Kanton beteiligt sich nun auch an den durch diese Klassen verursachten Zusatzkosten im Rahmen der üblichen Subvention.

Übernahme von Schulgeld für den Besuch ausserkantonaler Schulen
Der Kanton soll künftig das Schulgeld für entsprechende ausserkantonale Schulangebote im sportlichen oder musischen Bereich übernehmen, dies allerdings nur bei Erfüllung bestimmter Kriterien. Der Zugang zu schulischen Angeboten soll generell dort ermöglicht werden, wo im Kanton Solothurn keine entsprechenden Angebote vorhanden sind. Insbesondere soll der Zugang zu anerkannten Schulangeboten im Zusammenhang mit Leistungszentren von Sportverbänden ermöglicht werden.