Zweiter Rechenschaftsbericht zum Luftmassnahmenplan 2000

01.02.2006 - Solothurn – Der Regierungsrat hat den vom Amt für Umwelt vorgelegten zweiten Rechenschaftsbericht über die Umsetzung des Luftmassnahmeplans 2000 (LMP2000) und den vorgeschlagenen, aktualisierten Massnahmen Kenntnis genommen. Die in den einzelnen Handlungsfeldern neu aufgenommenen Massnahmen hat er genehmigt. Das Amt für Umwelt wurde angewiesen, im Rahmen des dritten Rechenschaftsberichtes, den Luftmassnahmenplan einer Totalrevision zu unterziehen und dem Regierungsrat im Herbst 2007 zum Beschluss vorzulegen.

Der Rechenschaftsbericht zum Luftmassnahmenplan 2000 gibt Auskunft über den Stand der Umsetzung bei den einzelnen Massnahmen sowie das weitere Vorgehen. Die zu Jahresbeginn alarmierenden Belastungen durch Feinstaub haben gezeigt, dass weitere Anstrengungen zur Reduktion der Schadstoffbelastungen nötig sind.

Im Juli 2001 wurde der Luftmassnahmenplan der zweiten Generation in Kraft gesetzt. In zehn ausgewählten Handlungsfeldern wurden Massnahmen vorgeschlagen, um die Luftqualität im Kanton Solothurn zu verbessern. Dabei haben, wie es das Umweltschutzgesetz vorschreibt, alle beteiligten Verursachergruppen einen Beitrag zu leisten.

Aufgrund der bisherigen Luftreinhaltemassnahmen sind die Emissionen von Luftschadstoffen bereits beträchtlich reduziert worden. Der notwendige Trend in Richtung sauberer Luft hat sich in den letzten Jahren aber stark verlangsamt, das zeigen die Messungen der Immissionsüberwachung. Nachdem bei den Stickoxiden zwischen 1995 und 2000 kontinuierlich Belastungsrückgänge registriert werden konnten, verharren die Werte in den letzten Jahren nun auf hohem Niveau. Ein ähnliches Bild präsentiert sich beim Ozon, wo während der Sommermonate nach wie vor regelmässige Grenzwertüberschreitungen zu verzeichnen sind. Auch die Mengen an Feinstaub in der Luft sind vor allem in dicht bevölkerten Regionen und entlang von Verkehrswegen nach wie vor zu hoch und akzentuieren sich bei besonderen meteorologischen Situationen, wie anfangs dieses Jahres.

Ein Vergleich zwischen den Zielen der Luftreinhaltepolitik und der Trendentwicklung bei den Luftschadstoffen zeigt, dass für saubere Luft weitere Reduktionen bei den Luftschadstoffen notwendig sind. Insbesondere sind die Reduktion von Stickoxiden und flüchtigen organischen Verbindungen um rund 50 Prozent, die Senkung von Feinstaub (PM10) ebenfalls um rund die Hälfte sowie eine Reduktion von Ammoniak (NH3) um rund 40 Prozent anzustreben.

Die Erfolgskontrolle über die Umsetzung des Luftmassnahmenplanes zeigt, dass der Kanton in verschiedenen Bereichen aktiv ist. Dabei geht es vor allem darum, Massnahmen einzuleiten, die geeignet sind, die Schadstoffe langfristig reduzieren zu können. Dazu gehören

  • die bessere Koordination zwischen Luftreinhaltung, Verkehrs- und Raumplanung. Diesbezüglich konnten mit der Anpassung des kantonalen Richtplanes Standortkriterien für verkehrsintensive Anlagen (Einkaufs- und Freizeitzentren) festgelegt werden mit dem Ziel, das Verkehrsaufkommen gering zu halten.
  • die Umsetzung der Baurichtlinie Luft, welche die Partikelfilterpflicht für dieselbetriebene Baumaschinen auf grossen Baustellen vorsieht. Diese Massnahme ist nicht nur zum Schutze der Nachbarschaft sondern vor allem auch für die auf den Baustellen arbeitenden Personen von grosser Bedeutung.
  • die Förderung der emissionsarmen Gülleausbringung mit dem Schleppschlauchverfahren. Dieses Verfahren reduziert nicht nur die Ammoniakemissionen, sondern verringert auch die Geruchsentwicklung beim Güllen und vermindert die Überdüngung von Wäldern und Schutzgebieten durch die Verfrachtung von Stickstoffverbindungen.

Die grössten Probleme bei der Umsetzung ergeben sich erwartungsgemäss beim Verkehr. Der Handlungsspielraum ist auf kantonaler Ebene aber eher gering, weil das Strassenverkehrsrecht Bundessache ist und der Bund diesbezüglich auch auf die Gesetzgebung der EU Rücksicht nehmen muss. Der Kanton hat jedoch im Sinne seiner Vorbildfunktion für die eigene Fahrzeugflotte verschiedene Massnahmen eingeleitet und zum Teil schon umgesetzt. Er empfiehlt diese Massnahmen auch den Gemeinden. Dazu gehören beispielsweise die Ausrüstung der Dieselfahrzeuge mit Partikelfilter, die Bevorzugung von Gasfahrzeugen bei der Beschaffung und der Einsatz von Treibstoffen aus regenerativen Energiequellen.

In den nächsten zwei Jahren, bis zum nächsten Rechenschaftsbericht 2007, wird die Umsetzung der Massnahmen in den zehn bestehenden Handlungsfeldern im Vordergrund stehen. Im Rahmen des nächsten Berichtes soll dann eine Totalrevision vorgelegt werden, welche die "Weiterentwicklung des Luftreinhaltekonzeptes des Bundes" berücksichtigen wird.

Weitergehende Informationen können auf der Internetseite des Amtes für Umwelt abgerufen werden. www.afu.so.ch