Steuererklärungen sind neu beim Kantonalen Steueramt einzureichen
31.01.2006 - Solothurn – Über 145'000 Steuererklärungen werden in der ersten Februarwoche in alle Haushaltungen verschickt. Neu sind sie nicht mehr bei den Staatssteuerregisterführern in den Gemeinden abzugeben, sondern direkt an das Kantonale Steueramt in Solothurn zu senden. Mit dieser Änderung wird es möglich, Doppelspurigkeiten zu vermeiden und in Zukunft die Steuererklärungen effizienter zu bearbeiten.
In früheren Jahren wurden die Steuererklärungen bei den Staatssteuerregisterführern in den Gemeinden abgegeben. Diese kontrollierten den Eingang der Steuererklärungen, erstreckten auf Gesuch hin die Eingabefrist und mahnten säumige Steuerpflichtige. Die eingegangenen Steuererklärungen leiteten sie an die zuständigen Veranlagungsbehörden weiter. Diese registrierten den Eingang der Steuererklärungen nochmals.
Im Jahr 2006 ändert dieses Verfahren wesentlich. Die ausgefüllten Steuererklärungen sind direkt an das Steueramt des Kantons Solothurn zu senden. Der Steuererklärung liegt ein bereits ausgefülltes Formular zur Erstreckung der ordentlichen Eingabefrist bis zum 31. Juli bei. Wer aus besonderen Gründen eine längere Frist beantragt, hat das Fristerstreckungsformular wie bisher persönlich auszufüllen. Dieses Formular befindet sich am Ende der Wegleitung. Die ausgefüllte Steuererklärung kann mit einem ihr beigelegten adressierten und frankierten Couvert kostenlos an das Kantonale Steueramt geschickt werden.
Die Eingangskontrolle und das Mahnwesen besorgt neu das Kantonale Steueramt. Mit der Informatik-Anwendung INES können diese Arbeiten sowie das Gebühren-Inkasso und das Mahnwesen weitgehend automatisiert werden. Die Verfahrensänderung schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Steuererklärungen und die Beilagen dazu ab 2007 in einem Pilotprojekt für die Veranlagungsbehörde Solothurn und ab 2008 im ganzen Kanton eingescannt und effizenter bearbeitet werden können.
Keine Änderung ergibt sich im Bereich der Beratung. Die Mitarbeitenden der Veranlagungsbehörden wie auch die Staatssteuerregisterführer sind weiterhin Ansprechstellen für Rat suchende Einwohner.