EURO 08 - Nein zur Anpassung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb

04.07.2006 - Solothurn - Der Regierungsrat lehnt in seiner Vernehmlassungsantwort an das Staatssekretariat für Wirtschaft eine Anpassung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) im Zusammenhang mit der Durchführung der Fussball-Europa-meisterschaft 2008 (EURO 08) ab. Um das sogenannte Trittbrettfahrer-Marketing zu bekämpfen erachtet er das heutige Recht als genügend und will keine zusätzliche rechtliche Regelung einführen.

Im Zusammenhang mit der Durchführung der EURO 08 hat der Europäische Fussballverband (UEFA) dem Bund Bereiche mitgeteilt, wo seiner Ansicht nach im geltenden Schweizer Recht Lücken zum Schutz seiner kommerziellen Rechte bestehen.

Bei drei dieser Bereiche wird vom Bund kein Handlungsbedarf ausgemacht und keine gesetzgeberischen Massnahmen vorgeschlagen. Hingegen möchte er den Sondertatbestand des unlauteren "Ambush Marketing" (Trittbrettfahrer-Marketing, Schmarotzermarketing) mit einer Anpassung des UWG regeln.

Demgegenüber ist der Regierungsrat der Ansicht, dass bereits nach geltendem Recht eine schmarotzerische Bezugnahme auf Dritte, ihre Waren, Werke und Leistungen gerichtlich als unlauter beurteilt werden. Er lehnt deshalb eine Ergänzung des UWG mit diesem Spezialtatbestand ab und sieht keinen notwendigen gesetzgeberischen Bedarf.