KANTONSRAT: Finanzkommission stimmt Änderung des Volksschulgesetzes zu

10.07.2006 - Solothurn – Die Finanzkommission des Kantonsrats (FIKO) stimmt der Änderung des Volksschulgesetzes als Folge der Reform der Sekundarstufe I zu. Ferner stimmt sie auch dem Verpflichtungskredit für ein Übergangsprogramm für Investitionen im Bereich des öffentlichen Verkehrs für das Jahr 2006 zu.

Die Finanzkommission hat unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Edith Hänggi (CVP, Meltingen), dem Geschäft «Änderung des Volksschulgesetzes (als Folge der Reform der Sekundarstufe I)» einstimmig zugestimmt. Die Reform schafft die Voraussetzungen, dass die Sekundarstufe I künftig ihre bildungspolitischen Aufgaben, sowohl im Hinblick auf die immer anspruchsvoller werdende Berufsbildung wie auch im Hinblick auf die weiterführenden Schulen, noch besser erfüllen kann. Anstelle der heutigen Unterteilung in fünf verschiedene Schularten wird die Sekundarstufe I einheitlich aus vier Schultypen mit verbesserter horizontaler Durchlässigkeit bestehen. Die 6. Klasse der Primarschule dient als Orientierungsjahr, und der Übertritt von der Primarschule in die Sekundarstufe I erfolgt, wie in den meisten Kantonen, einheitlich nach der 6. Klasse. Weitere Reformelemente betreffen die Vorbereitung auf die Maturitätsschulen, die Berufsvorbereitung und zweckmässige Schulstrukturen.

Übergangsprogramm für Investitionen im Bereich des öffentlichen Verkehrs
Die FIKO hat dem vom Regierungsrat beantragten Kredit von brutto 3,9 Mio. Franken, mit welchem für das Jahr 2006 bis zum Inkrafttreten des 9. Rahmenkredits des Bundes im Jahre 2007 Investitionsprojekte im Bereich des öffentlichen Verkehrs auch weiterhin durch den Kanton Solothurn mitfinanziert werden sollen. Zusammen mit dem Angebots- und Leistungsauftrag im Bereich des öffentlichen Verkehrs für die Fahrplanjahre 2006 und 2007 werden damit die Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrs im Kanton Solothurn geschaffen. Der Kanton verfolgt mit der Gewährung von Investitionsbeiträgen an den öffentlichen Verkehr die Ziele, die Betriebssicherheit zu gewährleisten, die Betriebsbereitschaft aufrechtzuerhalten, nachfragegerechte Kapazitäten bereitzustellen und die Dienstleistungsqualität des Angebotes zu erhalten und zu verbessern.

Zwei parlamentarische Aufträge behandelt
Zuhanden das Kantonsrats nahm die FIKO auch zu den beiden parlamentarischen Aufträgen «Auftrag Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission (UMBAWIKO): WoV» und «Auftrag Fraktion FdP: Gerechtere Individualbesteuerung» Stellung. Beim Auftrag der UMBAWIKO schliesst sich die FIKO ohne Gegenstimmen (bei einer Enthaltung) dem Antrag des Regierungsrats auf Nichterheblicherklärung an. Für die von der UMBAWIKO verlangte externe Evaluation ist es nur ein Jahr nach der flächendeckenden Einführung von WoV (wirkungsorientierte Verwaltungsführung) noch zu früh. Im übrigen hat der Kantonsrat erst kürzlich wieder eine WoV-Kommission eingesetzt, die sich der Weiterentwicklung von WoV annehmen kann.
Beim Auftrag der FdP für eine «gerechtere Individualbesteuerung» stellt die FIKO anders als der Regierungsrat einen Antrag auf Nichterheblicherklärung. Der Regierungsrat wies darauf hin, dass grundsätzlich der Bundesgesetzgeber über die Umstellung zur Individualbesteuerung oder Beibehaltung der gemeinsamen Besteuerung von Ehepaaren entscheidet. Der Regierungsrat schlägt deshalb eine Änderung des Auftrags vor, so dass der Kanton nicht allein, sondern im Gleichschritt mit dem Bund von der Ehepaar- und Familienbesteuerung zur Individualbesteuerung wechseln könne. Die Kommission ist indessen der Auffassung, dass das von der FdP anvisierte System einen administrativen Mehraufwand auslösen würde, aus dem aber kein Mehrertrag für den Kanton resultieren würde. Für den Antrag des Regierungsrats auf Erheblicherklärung mit geändertem Wortlaut stimmten 3 Mitglieder, für Nichterheblicherklärung waren 8 Mitglieder.