Nein zu den Änderungsvorschlägen zum Bundesgesetz über die Stromversorgung wie auch zur Revision des Energiegesetzes
11.07.2006 - Solothurn – Der Regierungsrat lehnt in einer Stellungnahme alle von der Umwelt- Raum- und Energiekommission des Ständerates (UREK-S) eingebrachten Änderungsvorschläge zum Bundesgesetz über die Stromversorgung wie auch zur Revision des Energiegesetzes ab.
Der Regierungsrat lehnt die von der UREK-S eingebrachten Änderungsvorschläge zum Bundesgesetz über die Stromversorgung durchwegs ab und unterstützt den Vorschlag des Bundesrates und den Beschluss des Nationalrates in der Eigentümerfrage der Netzgesellschaft.
Er begrüsst nach wie vor die Schaffung einer unabhängigen schweizerischen Netzgesellschaft. Mit der Einsetzung und Institutionalisierung eines starken Regulators mit weitgehenden Kompetenzen und Sanktionierungsmassnahmen und einer unabhängigen schweizerischen Netzgesellschaft würden – seiner Meinung nach - die Ziele des Stromversorgungsgesetzes in voller Übereinstimmung mit den Vorstellungen der EU erreicht.
Wichtig sei, meint der Regierungsrat, die zeitrichtige Einsetzung der Netzgesellschaft. Verzögerungen aus dem Sonderfall Schweiz gemäss dem Vorschlag der UREK-S, die sich zwangsweise aufgrund der breiten Palette offener Punkte und umfangreichen juristischen Verfahren ergeben müssen, können fatale Folgen nach sich ziehen, weil gerade die EU auf eine schnelle Einsetzung der Netzgesellschaft pocht.
Er lehnt auch die von der Kommission zur Diskussion gestellten Änderungen des Energiegesetzes ab. Zwar zeigt er ein gewisses Verständnis für die Anliegen des Bundes bringt aber auch zum Ausdruck, dass die zur Diskussion stehenden Revisionsvorschläge von den Kantonen bereits selbständig erkannt und bereits in die jeweilige kantonale Energiegesetzgebungen aufgenommen worden sind bzw. in einigen Kantonen kurz vor Einführung stehen. Deshalb - so der Regierungsrat – seien bundesrechtliche Vorgaben nicht notwendig.