Regierung will nachhaltige Sanierung der Staatsfinanzen

11.07.2006 - Solothurn – Der Regierungsrat schickt eine Vorlage in die Vernehmlassung, welche eine nachhaltige Sanierung der Kantonsfinanzen bezweckt. Mit der Einführung einer Defizitbremse auf Verfassungsstufe soll zukünftig der zeitlich unbeschränkte Aufbau von Verlustvorträgen verhindert werden. Mit der Steuererhöhungsbremse bringt die Regierung zum Ausdruck, dass der Finanzhaushalt bei Bedarf in erster Linie ausgabenseitig und nicht durch Steuererhöhungen ins Lot gebracht werden soll. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 10. November 2006.

Mit der Vorlage "Einführung einer Defizit- und Steuererhöhungsbremse" soll verfassungsrechtlich sichergestellt werden, dass Verlustvortrag und Verschuldung nicht uneingeschränkt anwachsen. Vorausschauend soll geregelt werden, dass der notwendige Handlungsspielraum des Kantons für seine Erfüllung der Aufgaben erhalten bleibt und nicht Lasten unkontrolliert auf kommende Generationen überwälzt werden.

Als neue Instrumente sollen eine Defizit- und eine Steuererhöhungsbremse eingeführt werden. Beide Instrumente nehmen die Behörden stärker als bisher in die Pflicht. Der Regierungsrat erachtet den heutigen Zeitpunkt als günstig, konnte doch im letzten Jahr ein kleines Eigenkapital gebildet werden, welches es in Zukunft zu erhalten gilt.

Defizitbremse
Grundsätzlich soll nach Inkrafttreten der neuen Verfassungsbestimmungen kein Voranschlag mit einem Aufwandüberschuss mehr vom Kantonsrat verabschiedet werden dürfen. Das provisorische Budget ist solange zu bereinigen, bis der Ausgleich erreicht wird. Der Kantonsrat kann nur unter erschwerten Bedingungen ein Budget mit roten Zahlen verabschieden. Dazu ist die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Kantonsrates, mindestens 51 Stimmen, erforderlich. Bei einem ausgeglichenen oder einem Budget mit Ertragsüberschuss reicht wie bis anhin das einfache Mehr (Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Kantonsräte). Entsteht aus den Defiziten ein Verlustvortrag, so ist dieser innert vier Jahren nach seinem erstmaligen Entstehen vollständig abzutragen.

Steuererhöhungsbremse
Flankierend zur Defizitbremse soll eine Steuererhöhungsbremse eingeführt werden. Für jede Erhöhung des Steuerfusses über 110% der ganzen Staatssteuer hinaus ist Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Kantonsrates erforderlich (51 Stimmen; qualifiziertes Mehr). Mit dem qualifizierten Mehr dokumentiert der Regierungsrat seine Absicht, die Staatsfinanzen in erster Linie ausgabenorientiert ins Lot zu bringen. Gleichzeitig soll die Möglichkeit einer Steuererhöhung aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Erhöhungen über 120% der ganzen Staatssteuer unterliegen der Volksabstimmung. Dies ist aber keine neue Bestimmung, sondern geltendes Recht.

Die beiden neuen Instrumente sollen erstmals auf den Voranschlag 2008 Anwendung finden. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 10. November 2006.