"Ambrosia" wird im Kanton Solothurn der Kampf angesagt

20.06.2006 - Solothurn – Das Bildungszentrum Wallierhof und das Gesundheitsamt informieren in diesen Tagen die Einwohnergemeinden über das Vorgehen beim Auftreten von "Ambrosia". Da das Aufrechte Traubenkraut – besser bekannt unter dem Namen "Ambrosia" -heftige Allergien auslösen kann, wollen Bund und Kantone die rasante Ausbreitung verhindern. Fundorte sollen deshalb den Gemeinden gemeldet werden. Nach einer Überprüfung durch Kontrolleure ist das Kraut fachgerecht zu vernichten. Die Einwohnergemeinden haben vom Kanton Informationsblätter erhalten und sind aufgefordert, jedem Haushalt ein solche Informationsblatt zuzustellen.
 
Ambrosia oder das Aufrechte Traubenkraut stammt ursprünglich aus Nordamerika und wurde im Zweiten Weltkrieg mit Getreidevorräten nach Europa eingeschleppt. Vom französischen Rhonetal her besiedelte es die Region Genf, kam über die Po-Ebene ins Tessin und verbreitete sich rasch im Kanton Zürich. Ambrosia kann bis zu 1.5 m hoch werden und bis zu 60'000 Samen produzieren, welche im Boden während Jahrzehnten überleben können. Sie haften an Rillen von Autopneus oder an Erntemaschinen und werden beim Transport von Erde und Kies verschleppt. Ausserdem findet sich Ambrosia auch an allen Orten wo Vögel gefüttert werden, weil viele Vogelfutter-Mischungen mit Ambrosiasamen verunreinigt sind. Die Pflanze kann wieder nachwachsen, wenn sie gemäht wird, entsprechend ist die Pflanze samt Wurzeln mit Handschuhen geschützt auszureissen und in Kehrichtsäcken zu entsorgen.

Ambrosia produziert riesige Pollenmengen, welche beim Menschen heftige Allergien – insbesondere Asthma – hervorrufen können. Das Traubenkraut verlängert im August, September und Oktober die Pollensaison. Hochrechnungen besagen, dass rund 13% der Bevölkerung unter Allergien leiden werden, wenn die Pflanze sich ungehindert ausbreiten kann. Die Gesundheitskosten, welche dadurch verursacht werden, schätzt man auf rund 325 Millionen Franken. Die Kosten für das Erkennen und Vernichten des invasiven Unkrauts sind also weitaus geringer als die Folgekosten, welche durch teure Medikamente gegen Allergien und Spitalaufenthalte verursacht werden. Bund und Kantone teilen sich die Kosten für die Bekämpfung des Unkrautes.

Die Einwohnergemeinden sind Anfang Juni mit einem Informationsschreiben des Bildungszentrums Wallierhof und des Gesundheitsamtes über das Vorgehen informiert worden. Die Gemeinden sind aufgerufen, jedem Haushalt ein Informationsblatt bis Anfang Juli zuzustellen. Die Fundorte sind der jeweiligen Gemeindebehörde zu melden, welche diese anschliessend dem für die Gemeinde zuständigen Kontrolleur weiterleitet. Die ausgebildeten Kontrolleure überprüfen raschmöglichst alle gemeldeten Fundorte in privaten Hausgärten, bestimmen die Pflanze zuverlässig und wissen, wie mit ihr umzugehen ist. Fundorte auf öffentlichem Gebiet, wie z.B. Strassenränder, werden in der Regel vom zuständigen Strassenunterhaltsdienst überprüft (siehe Tabelle).