Brandschutzkontrollen – Aufklärung bringt mehr als Publikation der Fehlbaren

21.06.2006 - Solothurn - Seit fünf Jahren führt die Solothurnische Gebäudeversicherung (SGV) nächtliche Brandschutzkontrollen in Lokalen mit grosser Personenbelegung durch. Die Personensicherheit ist in vielen Fällen erheblich eingeschränkt. Zu den gravierendsten Mängeln gehören fehlende oder mangelhafte Fluchtwegbezeichnungen und Sicherheitsbeleuchtungen, überstellte Fluchtwege und verschlossene Fluchtwegtüren. Die Sicherheit ist dort problematisch, wo immer wieder unterschiedliche Veranstalter Anlässe durchführen. Die permanente Aufklärung bringt deshalb mehr, als die Veröffentlichung der Fehlbaren. Anlässlich einer Medienorientierung in Solothurn zog die SGV das Fazit, dass je professioneller die Veranstalter sind, je besser die Vorschriften eingehalten werden.

Die Solothurnische Gebäudeversicherung unterteilt die Veranstalter von Anlässen mit grosser Personenbelegung grundsätzlich in drei Kategorien. Professionelle Veranstalter, Vereine und private Veranstalter sowie Spontanveranstaltungen durch irgendwelchen Betreiber.

Bei den professionellen Veranstaltern (ca. 20%) handelt es sich um Betreiber von Lokalen wie z.B. Kofmehl Solothurn, Metro Olten, Freubad Recherswil, Bolero Hauenstein etc. Die baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzvorschriften werden in der Regel eingehalten, die Personensicherheit ist gegeben.

Die Gruppe der Vereine und weitere Private als Veranstalter umfasst ca.75%. Unterschiedliche Betreiber, wie Vereine und ähnliche Organisatoren, führen in der Regel immer in den selben Lokalen (z.B. Mehrzweckhallen) Abendunterhaltungen, Maskenbälle und dergleichen durch. Der bauliche Brandschutz ist in der Regel mehrheitlich in Ordnung. Die organisatorischen Vorkehrungen sind in vielen Fällen mangelhaft. Z.B. sind Notausgänge verschlossen, Fluchtwege durch Getränkeharassen überstellt, zu viele Besucher im Bezug auf die vorhandenen Fluchtwege, Rettungszeichen mit Tüchern abgedunkelt, leicht brennbares Dekorationsmaterial eingesetzt usw. Die Missachtung der Brandschutzvorschriften durch die Organisatoren ist in all diesen Fällen nicht auf Mutwilligkeit sondern auf Nichtwissen zurückzuführen. Bei den Kontrollen wird vieles an Ort und Stelle richtig gestellt und dem Veranstalter werden die festgestellten Mängel mittels Protokoll oder Verfügung anschliessend noch schriftlich mitgeteilt. Es werden auch Checklisten und Merkblätter abgegeben, die die wichtigsten Sicherheitsmassnahmen enthalten. Wenn es sich um eine Verfügung handelt, erfolgt seit einem Jahr gleichzeitig eine Strafandrohung. Im Wiederholungsfall könnten so strafrechtliche Massnahmen eingeleitet werden, wobei solche Fälle bis heute noch nicht angetroffen wurden.

Spontanveranstaltungen durch irgendwelche Betreiber machen ca. fünf Prozent aus. Dabei handelt es sich um einmalige oder gelegentliche Anlässe, die in der Regel in Lokalen durchgeführt werden, die dafür nicht vorgesehen sind. Z.B. kulturelle Veranstaltungen, Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften, Rockertreffen etc. Diese Veranstaltungen finden oft in alten Fabrikhallen, Lagergebäuden usw. statt. Bei den Kontrollen dieser Veranstalterkategorie werden die gravierensten Mängel festgestellt. Es fehlen Notausgänge, Rettungszeichen, Sicherheitsbeleuchtungen, Löscheinrichtungen und dergleichen. Zudem sind nicht alle Betreiber kooperativ. Es gibt teilweise auch Kommunikationsprobleme wegen unterschiedlichen Sprachen. In all diesen Fällen ist das Durchsetzen von Massnahmen sehr schwierig.

Oft werden der SGV solche Veranstaltungen erst zur Kenntnis gebracht, wenn sie bereits durchgeführt sind. Meist nützen hier Verfügungen nichts, weil neue Anlässe nicht mehr oder dann an einem anderen Ort bzw. in einem andern Lokal durchgeführt werden.

Das Hauptziel der nächtlichen Brandschutzkontrollen liegt in der Prävention. Durch permanente Aufklärung und Kommunikation muss erreicht werden, dass sich die Veranstalter in Zukunft der Problematik des Brandschutzes bewusst sind. Da nicht grundsätzlich ein mutwilliges Fehlverhalten festzustellen ist, werden schwergewichtig jeweils Anlässe und Veranstaltungen besucht, die bisher noch nie überprüft wurden.