Hundegesetz – Verzicht auf Halteverbot bestimmter Rassen
13.06.2006 - Solothurn - Der Regierungsrat hat vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zum Hundegesetz Kenntnis genommen und das Volkswirtschaftsdepartement mit der Ausarbeitung von Botschaft und Entwurf zuhanden des Kantonsrates beauftragt. Der Vernehmlassungsentwurf fand in seinen Grundzügen grösstenteils Zustimmung. Nicht unerwartet gingen aber die Meinungen auseinander, ob Hunde bestimmter Rassen einer Bewilligungspflicht zu unterstellen seien oder gar verboten werden sollen. Der Regierungsrat hält an seinem Vorschlag fest, dass er eine Liste jener Hunderassen erlassen kann, für welche eine Haltebewilligung erforderlich ist. Auf ein Halteverbot bestimmter Rassen soll hingegen verzichtet werden.
Über 20 Organisationen oder Personen haben zum Entwurf eines neuen Hundegesetzes im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens Stellung genommen. Eine grosse Mehrheit der Vernehmlasser stimmt dem Entwurf in seinen Grundzügen zu. Begrüsst wird insbesondere der Katalog von Einzelmassnahmen, welche es erlauben, gegen gefährliche Hunde oder gegen pflichtwidrige Hundehalter im Einzelfall vorzugehen. Solche Massnahmen können je nach Schwere der Pflichtverletzung oder der Bedrohung durch den Hund sein: Anordnungen über Erziehung, Pflege oder Unterbringung eines Hundes, Durchführung eines Wesenstests, Leinen- oder Maulkorbzwang oder Verpflichtung des Halters zum Besuch eines Hundehalterkurses. In schwerwiegenden Fällen kann auch die Hundehaltung verboten werden. Die Vernehmlasser unterstützen es, dass die Kosten für solche angeordneten Massnahmen durch den Halter zu bezahlen sind.
Die Vorschriften zur Hundesteuer finden ebenfalls grossmehrheitlich Zustimmung. Vereinzelt wird gefordert, die Liste der abgabebefreiten Hunde zu erweitern, sodass auch für Rettungs-, Therapie- oder Schweisshunde keine Hundesteuer zu bezahlen ist. Nach dem Entwurf sind Diensthunde der Polizei, der Armee und des Grenzwachtkorps sowie Blindenführerhunde abgabebefreit.
Sehr unterschiedlich wurde der Vorschlag aufgenommen, dass der Regierungsrat auf dem Verordnungsweg das Halten potenziell gefährlicher Hunde verbieten oder einer Bewilligungspflicht unterstellen kann. Diese Kompetenz-Delegation würde es erlauben, rasch ein solches Verbot oder eine Bewilligungspflicht bestimmter Rassen zu verankern, falls ähnliche Vorschriften schweizweit oder zumindest in den überwiegenden Kantonen eingeführt werden sollten. Ein Teil der Vernehmlasser, wie die CVP oder der Verband der Einwohnergemeinden unterstützt diesen Weg. Die FdP und die kynologischen Vereine stehen diesem Vorschlag hingegen kritisch gegenüber. Sie stellen die Wirksamkeit einer solchen Massnahme in Frage. Eine dazu konträre Haltung nehmen die Grüne Partei, die SP und die EVP ein. Sie verlangen, dass bereits im Hundegesetz zwingend zu verankern sei, dass potenziell gefährliche Hunde verboten werden oder einer Bewilligungspflicht unterstehen.
Der Regierungsrat hat nun entschieden, dass im Entwurf für ein neues Hundegesetz zuhanden des Kantonsrates weiterhin vorgesehen wird, dass er für bestimmte Hunderassen eine Bewilligungspflicht einführen kann. Auf die Möglichkeit eines generellen Verbotes zum Halten bestimmter Hunde soll hingegen verzichtet werden.
Der Regierungsrat liess sich bei seinem Entscheid durch ein erst kürzlich publiziertes Urteil des Bundesgerichtes leiten. In diesem Entscheid war zu beurteilen, ob eine Bewilligungspflicht für das Halten potenziell gefährlicher Hunde auf Verordnungsstufe zulässig ist. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass solche Rassenlisten zwar nicht unbedenklich, aber doch noch vertretbar seien. Es lässt aber auch durchblicken, dass ein generelles Halteverbot als kaum mehr verhältnismässig betrachtet würde. Diese Überlegungen haben den Regierungsrat veranlasst, auf ein generelles Verbot bestimmter Hunderassen zu verzichten.
In den Gesetzesentwurf wird neu eine Vorschrift aufgenommen, wie das von einzelnen Vernehmlassern empfohlen wird, dass Hundehalter eine obligatorische Haftpflichtversicherung abzuschliessen haben.