Ja zum Entwurf einer Druckgeräteverwendungsverordnung (DGVV)

26.06.2006 - Solothurn – Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Gesundheit dem Entwurf einer Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Verwendung von Druckgeräten (Druckgeräteverwendungsverordnung, DGVV) zu.

Die bis heute geltenden Verordnungen für die Verwendung von Dampfkesseln und Dampfgefässen sowie Druckbehältern datieren aus den Jahren 1925 und 1938. Diese entsprechen schon seit einiger Zeit nicht mehr dem Stand der Technik. Sie sind nicht mehr zeitgemäss, da sie sowohl Verwendungs-, als auch Konstruktionsvorschriften enthalten.

Die vorliegende Verordnung entspricht diesen Anforderungen und regelt den Arbeitnehmerschutz bei der Verwendung von Druckgeräten. Damit entspricht sie auch der geltenden EU-Norm. Sie bringt für die Anwender eine erhebliche Erleichterung, indem die heutige Bewilligungspflicht durch eine Meldepflicht ersetzt wird. Die Eigenverantwortung der Betriebe wird dadurch gestärkt. Für die ganze Schweiz gibt es nur noch die Suva als einzige Meldestelle. Druckgeräte mit geringem Risiko werden ganz aus der Inspektionspflicht entlassen und Standortgutachten werden nur noch bei risikoreichem Füllgut durchgeführt. Die Ausführungsbestimmungen sind in einer separaten EKAS-Richtlinie festgehalten.