Ja zur schweizweiten Professionalisierung des Veterinärdienstes
13.06.2006 - Solothurn - Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) der Verordnung über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärdienst zu. Zudem werden verschiedene Vorschriften zur Bekämpfung von Tierseuchen den neusten Erkenntnissen angepasst.
Das sich in der Anhörung befindliche Verordnungspaket legt die Anforderungen an die Tierärzte fest, welche in den Kantonen die Tierseuchenbekämpfung und die Tätigkeiten der Lebensmittelsicherheit durchführen. Die Aufgaben im öffentlichen Veterinärdienst sind in den letzten Jahren nicht nur gestiegen, sondern auch anspruchsvoller geworden. Der Regierungsrat unterstützt deshalb die Anstrengungen zur Professionalisierung des öffentlichen Veterinärdienstes, welche mit der bundesrechtlichen Verordnung angestrebt wird.
Die Bestimmungen zur Bekämpfung von Tierseuchen müssen von Zeit zu Zeit den veränderten Gegebenheiten und den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst werden. Diesem Zweck dient die Änderung der Tierseuchenverordnung. Insbesondere werden die Massnahmen gegen die Geflügelpest, die mit der Übertragung durch Wildvögel eine neue Dimension angenommen hat, dem aktuellen Wissensstand und den Erfahrungen mit den jüngsten Ausbrüchen dieser Seuche angepasst.
Der Regierungsrat unterstützt diese Anpassungen um der Gefahr der Einschleppung von Tierseuchen aus fremden Ländern wirksam begegnen zu können. Weitere Änderungen der Tierseuchenverordnung betreffen den Viehhandel, die Registrierung von Pferden sowie Details zur Tierseuchenbekämpfung.