KANTONSRAT: BIKUKO stimmt Reform der Sekundarstufe I zu

23.06.2006 - Solothurn – Die Bildungs- und Kulturkommission (BIKUKO) des Kantonsrates stimmt der Reform der Sekundarstufe I im Kanton Solothurn zu. Für die Begleitung der Umsetzung soll eine Projektgruppe eingesetzt werden. Die Schulstrukturen werden vereinfacht und entsprechend den gesamtschweizerischen Harmonisierungsbestrebungen neu gestaltet. Die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Schultypen wird verbessert. Der Start ist für das Schuljahr 2009/2010 geplant und die Reform soll zwei Jahre später abgeschlossen sein.

Die Bildungs- und Kulturkommission (BIKUKO) befasste sich unter der Leitung ihres Präsidenten, Kurt Henzi (FdP, Dornach), mit der Reformvorlage, welche anstelle der heute bestehenden fünf verschiedenen Schularten (Untergymnasium, Bezirksschule, Sekundarschule, Oberschule, Kleinklassen) nur noch vier Schultypen auf der Oberstufe sowie eine vereinheitlichte Vorbereitung auf die Maturitätsschulen vorsieht. Die Vorlage zur Änderung des Volksschulgesetzes richtet sich nach der strukturellen Vereinheitlichung der Modelle der anderen deutschschweizerischen Kantone.
 
Die Sekundarstufe I soll künftig - wie in den meisten Kantonen - als Sekundarschule bezeichnet und folgende vier Schultypen mit verbesserter horizontaler Durchlässigkeit umfassen: Sek P (Progymnasium), Sek E (Erweiterte Anforderungen), Sek B (Basisanforderungen), Sek K (Kleinklasse). Die Typen E und B sollen die bisherige Bezirksschule, Sekundarschule und Oberschule ablösen.

Die Sek P wird an den Mittelschulen und an einigen Sekundarschulen geführt und in einem einheitlichen zweijährigen Lehrgang (7. und 8. Schuljahr) den Übertritt in die Maturitätsschulen vorbereiten. Die Berufsvorbereitung und die Entwicklung der heute notwendigen Kompetenzen gehören zur Kernaufgabe der heutigen Sek-I. Die Reform trägt den Bedürfnissen der Schüler wie auch steigenden Bedürfnissen der Wirtschaft mit neuen Angeboten Rechnung. Der Übergang von der Primarschule in die Sekundarstufe soll optimiert werden. Die 6. Klasse dient als Orientierungsjahr und bereitet die anschliessende Selektion vor. Deshalb ist der Übertritt in die Sekundarstufe - im Sinne der Harmonisierung - einheitlich nach der 6. Klasse vorgesehen. Trotz eines zusätzlichen Förderunterrichts in der 6. Klasse und in der Sekundarschule B und E kann die Reform besoldungsmässig praktisch kostenneutral umgesetzt werden, weil mit der Neufassung der Schultypen Ressourcen gebündelt und die dadurch frei gesetzten Mittel für die Angebotserweiterung eingesetzt werden können.

Um die Reform mit Erfolg umzusetzen, braucht es entsprechend zweckmässige Schulstrukturen, d.h. die Sekundarschulen müssen eine gewisse Mindestgrösse aufweisen. Alle Oberstufenschüler einer Gemeinde oder einer Region sollen deshalb nach Möglichkeit unter einem Dach unterrichtet werden. Die Reform sieht deshalb unter Wahrung der Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler die Bildung von Sekundarschulzentren vor, davon sieben bis zehn mit dem Schultypus Sek P. Die Schulkreise werden grundsätzlich durch die Gemeinden festgelegt. Die Schulzentren sollen aber ohne Zeitzwang verwirklicht werden.