KANTONSRAT: FIKO stimmt der Aufnahme der Erschwerung von Ausgabenbeschlüssen ins Kantonsratsgesetz zu

07.06.2006 - Solothurn – Die Finanzkommission des Kantonsrats (FIKO) stimmt der Aufnahme der Bestimmung über die Erschwerung von Ausgabenbeschlüssen in das Kantonsratsgesetz nach eingehender Diskussion mehrheitlich zu. Im weiteren befürwortet sie den ersten Verpflichtungskredit für die Entlastung Region Olten einstimmig. Der Änderung des Volksschulgesetzes stimmt die FIKO ebenfalls zu und sie genehmigt die daraus resultierenden Revision des Gebührentarifs mit einer Änderung.

Änderung des Kantonsratsgesetzes; Erschwerung von Ausgabenbeschlüssen
Die Befristung der seinerzeit beschlossenen Spargesetzgebung zur Unterstützung der Sparbemühungen zur Sanierung des Staatshaushaltes läuft Ende 2006 ab. Nachdem der Finanzhaushalt in den letzten Jahren stabilisiert werden konnte, lässt es sich nicht mehr rechtfertigen, Staatsbeiträge an Dritte zu kürzen. Aus diesem Grund ist eine Verlängerung des Spargesetzes nicht mehr angezeigt. Die Bestimmung über die Erschwerung von Ausgabenbeschlüssen hat sich in der Vergangenheit jedoch bewährt und insbesondere als Präventivmassnahme bewirkt, dass nur sehr zurückhaltend nicht gebundene Ausgaben beschlossen wurden. Dieses Zweidrittelsquorum war in der Kommission umstritten. Nach eingehender Diskussion stimmte die Kommission unter der Leitung von Edith Hänggi (CVP, Meltingen) mit 7:4 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Überführung dieser Bestimmung ins Kantonsratsgesetz zu.

Entlastung Region Olten; Bewilligung eines ersten Verpflichtungskredites (Planung, Landerwerb und Vorarbeiten)
Die für das optimierte Projekt durchgeführte Kostenschätzung bestätigte den prognostizierten Kostenrahmen von rund 260 Mio. Franken. Für Planung und Projektierung, den Landerwerb, das Verkehrsmanagement und erste Umgestaltungsmassnahmen sowie Vorarbeiten für den Bau der Entlastungsstrasse fallen jedoch bereits vorher Kosten in der Höhe von rund 92 Mio. Franken an. Im Hinblick auf den vom Bund für die Subventionierung aus dem Infrastrukturfonds geforderten Baubeginn 2008 sind diese vorgezogenen Massnahmen unumgänglich. Somit wird mit dieser Vorlage ein erster Verpflichtungskredit für das Projekt "Entlastung Region Olten" in der Höhe von 92 Mio. Franken beantragt. Die FIKO stimmt diesem Kredit einstimmig zu.

Änderung des Volksschulgesetzes (Entzug der Unterrichtsberechtigung durch den Kanton)
Lehrpersonen ohne Unterrichtsberechtigung (Berufsausübungsbewilligung) werden von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) auf einer Liste registriert. Hierfür wird nun auf Konkordatsebene die gesetzliche Grundlage geschaffen. Gleichzeitig wird die Kompetenz des Departements für Bildung und Kultur zur Erteilung und zum Entzug der Unterrichtsberechtigung im Volksschulgesetz geregelt. Die FIKO stimmt dieser Gesetzesänderung zu.

Mehr zu diskutieren gab die daraus resultierende Änderung des Gebührentarifs. Für den Verwaltungsaufwand für die Erteilung der Unterrichtsberechtigung schlägt der Regierungsrat eine Gebühr von 200-1'000 Franken vor. Die Kommission schliesst sich diesem Gebührenrahmen nach eingehender Diskussion einstimmig an, beschliesst aber mit knappem Mehr, dass die Erteilung der Unterrichtsberechtigung nicht generell sondern nur die Wiedererteilung nach einem Entzug der Berchtigung kostenpflichtig sein soll.