KANTONSRAT: SOGEKO - Sozialgesetz mit Aenderungsanträgen verabschiedet
20.06.2006 - Solothurn – Die kantonsrätliche Sozial- und Gesundheitskommission hat an ihrer Sitzung vom 14. Juni 2006 das Sozialgesetz mit einigen Aenderungsanträgen verabschiedet.
Die kantonsrätliche Sozial- und Gesundheitskommission (SOGEKO) hat unter der Leitung ihres Präsidenten, Andreas Eng (FdP, Günsberg), dem Beschlussesentwurf des Regierungsrates mit einigen Änderungsanträgen zugestimmt.
Die Kommission verschärfte unter anderem in ihren Anträgen die Schweigepflicht und verbesserte die Härtefallregelungen. Sie beantragt, dass Sozialregionen unter Einbezug der Vormundschaftsbehörde gebildet werden. Sie plädiert aber dafür, dass die Einwohnergemeinden ihre eigenen Sozialkommissionen und Vormundschaftsbehörden bestimmen können. Ein wichtiger Antrag fordert, dass die Betreuungszulagen für Menschen mit Behinderungen nicht mehr als Sozialhilfeleistung ausgerichtet werden. Dasselbe gilt für die Beiträge an Betreuungszulagen für die Langzeitpflege. Im weiteren beantragt die SOGEKO eine Anhebung der Beträge für die Anspruchsberechtigung bei der Bevorschussung von Kinderalimenten. Der Kostenverteiler zwischen Einwohnergemeinden und Kanton soll nicht mehr in fixen Prozenten (70:30), sondern aufgrund des Durchschnitts der letzten zwei Jahresabrechnungen festgelegt werden. Der Verteilschlüssel wird alle vier Jahre überprüft und soll bei erheblich veränderten Anteilen an den Gesamtkosten, Änderungen des Bundesrechts oder des Sozialgesetzes wenn nötig angepasst werden können. Vor der Beratung des Gesetzes im Kantonsrat werden Finanzkommission und Regierungsrat noch Stellung nehmen.
Da das Sozialgesetz in wesentlichen Zügen auch die Gemeinden betrifft und damit auch die Interessen der Einwohnergemeinden gewahrt bleiben, war auch bei der 2. Lesung der Geschäftsführer des Gemeindeverbandes mit beratender Stimme anwesend. Damit das Inkrafttreten des Sozialgesetzes nicht unnötig verzögert wird, wird der Antrag zur Unterstützung von Familien, die in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen leben, in einer separaten Vorlage vom Regierungsrat geprüft und dem Parlament zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt.
Je nach Geschäftslast wird die Finanzkommission mit der Beratung des Sozialgesetzes noch vor den Sommerferien beginnen. Ob das Gesetz noch in diesem Jahr vom Parlament verabschiedet werden kann, ist noch ungewiss.