Rolle des Bundesrates vor Volksabstimmungen - Nein zur weiteren Umschreibung

26.06.2006 - Solothurn – Der Regierungsrat widersetzt sich in seiner Vernehmlassung an die Bundeskanzlei dem Ansinnen der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates die die Informationstätigkeit des Bundesrates vor Volksabstimmungen in einer Ergänzung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte umschreiben möchte.

Gestützt auf eine von Nationalrat Didier Burkhalter 2004 eingereichte parlamentarische Initiative hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates eine Ergänzung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (Art. 10a) ausgearbeitet und darüber eine allgemeine Vernehmlassung durchgeführt. Die Gesetzesnovelle umschreibt die Informationstätigkeit des Bundesrates vor Volksabstimmungen und ist als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda" gedacht.

Der Regierungsrat lehnt den Vorschlag ab. Die Gesetzesnovelle sei wirkungslos und unnötig, da sie lediglich die bestehende Praxis wiedergebe. Ja, sie würde nur ungewollte Signale setzen. Das bestehende Recht und die reiche Bundesgerichtspraxis über die behördliche Information vor Volksabstimmungen sind für den Regierunggsrat ausreichend. Ein weitergehender Regelungsbedarf bestehe nicht.

Der Bundesrat (und die Kantonsregierungen) sind die obersten leitenden und vollziehenden Behörden von Bund und Kantonen. Die Information der Bevölkerung vor Volksabstimmungen ist für sie Recht und Pflicht. Im Rahmen der demokratischen Spielregeln sollen sie selber bestimmen, wie weit sie sich in die politischen Auseinandersetzungen einschalten wollen. Sie selber sind später auch für den Vollzug der neuen Regelungen verantwortlich.

Der Regierungsrat unterstützt darum auch den Antrag des Bundesrates, die Volksinitiative "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda" ohne Gegenvorschlag der Volksabstimmung zu unterbreiten.