"Drei Jahre Öffentlichkeitsprinzip – eine positive Bilanz"

15.03.2006 - Solothurn – Der Kanton Solothurn zieht eine positive Bîlanz nach drei Jahren Oeffentlichkeitsprinzip. Der von Skeptikern befürchtete grosse Ansturm auf die kommunale und kantonale Verwaltung blieb während der vergangenen drei Jahre aus. Akteneinsichtsgesuche werden in der Regel ohne Verfügung entschieden. Kein einziger Streitfall endete vor Gericht. Das im Informations- und Datenschutzgesetz verankerte Oeffentlichkeitsprinzip wurde auf Anfang 2003 eingeführt.

Das Öffentlichkeitsprinzip gilt seit drei Jahren für alle kommunalen und kantonalen Behörden. Der von Skeptikern anfänglich befürchtete grosse Ansturm blieb aus. Bürger stellen dann Akteneinsichtsgesuche, wenn sie selber persönlich betroffen sind oder aktiv am politischen Geschehen mitwirken möchten.

Akteneinsichtsgesuche werden von den Behörden in der Regel formlos, das heisst ohne Verfügung, entschieden. In den allermeisten beim kantonalen Beauftragten für Information und Datenschutz, registrierten Anfragen (2003: 27, 2004: 38, 2005: 53) konnten gangbare Lösungen gefunden werden.

Der Regierungsrat musste sich nur ein einziges Mal - im November 2003 - mit einer Beschwerde befassen. Er stützte mit seinem Entscheid die vom Beauftragten für Information und Datenschutz erlassene Empfehlung. Kein einziger Streitfall endete vor dem Verwaltungsgericht.

Informationen zum Öffentlichkeitsprinizp und zum Datenschutz (z.B. Merkblätter) sind im Internet unter http://www.datenschutz.so.ch abrufbar.