Fünf Reformelemente für die Sekundarstufe I

02.03.2006 - Solothurn – Die Sekundarstufe I soll reformiert und entsprechend den gesamtschweizerischen Harmonisierungsbestreb-ungen neu gestaltet werden. Der Regierungsrat will die Oberstufe der Volksschule mit fünf Reformelementen erneuern und damit den von der Gesellschaft verlangten Ansprüchen Rechnung tragen.

Im Jahre 1993 wurden die ersten politischen Vorstösse für eine Veränderung der Sekundarstufe I eingebracht. Nach langen Jahren und zwei umfassenden Vernehmlassungen ist die neue Form jetzt erarbeitet. Der Regierungrat legt dem Kantonsparlament eine Reform mit fünf Elementen vor:

- Reformelement 1: Übergang von der Primar- zur Sekundarschule  
- Reformelement 2: Gliederung der Sekundarschule
- Reformelement 3: Vorbereitung auf die Maturitätsschule
- Reformelement 4: Vorbereitung auf die Berufsbildung
- Reformelement 5: Sekundarschulzentren

Einheitliche Übertritte - einheitliche Bezeichnungen
Die Vernehmlassung vom vergangenen Sommer hat klar ergeben, dass der einheitliche Übertritt von der Primarschule in die Oberstufe nach der 6. Klasse erfolgen soll - wie in fast allen anderen Kantonen. Damit wird dem erklärten politischen Ziel der laufenden Legislatur, der "Harmonisierung im schweizerischen Bildungswesen", nachgelebt.

Harmonisiert werden die Zahl der Abteilungen und die Begriffe: Weil kein anderer Kanton eine derart komplizierte Aufteilung hat wie der Kanton Solothurn, werden die Abteilungen der Volksschul-Oberstufe reduziert. Künftig gibt es noch vier Abteilungen auf der Oberstufe, und die heissen alle "Sekundarschule". Die Sekundarstufe P (abgekürzt Sek P) löst das heutige Progymnasium ab. Die bisherigen drei Abteilungen "Bezirksschule", "Sekundarschule" und "Oberschule" werden neu in zwei Abteilungen zusammengefasst. Die "Sek E" verlangt erweiterte Anforderungen, die "Sek B" Basisanforderungen. Die "Sek K" entspricht der heutigen Werkklasse. Die gewährleistete Durchlässigkeit erhöht die Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler.

Verbesserte Vorbereitungen auf Maturität und Berufslehre
Die Vorbereitung auf die Maturitätsschulen erfolgt an den Kantons- und an grösseren Oberstufenschulen in einem zweijährigen Lehrgang im 7. und 8. Schuljahr. Der Übertritt ins Gymnasium erfolgt nach dem 8. Schuljahr. Die bisherige pro- oder untergymnasiale Klasse im 6. Schuljahr fällt weg.

Wie bisher werden rund achtzig Prozent aller Schülerinnen und Schüler auf die Berufsbildung bzw. auf die Lehrgänge für die Berufsmaturitäts- und Fachmittelschulen vorbereitet. Neue Angebote für die Berufsfindung im Unterricht der Sekundarschulen E, B und K sollen die Schülerinnen und Schüler im Hinblick noch besser auf die gestiegenen Anforderungen der Wirtschaft, von Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben einstellen.
 
Schulkreise und Standorte optimieren
Nach wie vor gilt der Grundsatz, dass alle Oberstufenschüler einer Gemeinde oder einer Region nach Möglichkeit gemeinsam unter einem Dach unterrichtet werden sollten. Der Regierungsrat will grössere Schulkreise, welche eine Optimierung der Klassen zu pädagogisch und finanziell tragbaren Grössen zulassen. Wünschenswert sind auch Schulzentren. Diese sollen dort realisiert werden, wo es die finanzielle Machbarkeit zulässt. Neue Schulhausprojekte müssen immer der Strategie für Standortkonzentrationen entsprechen.

Förderlektionen für alle
Die 6. Klasse wird durch ein neues Angebot attraktiver gestaltet. Förderlektionen sollen den Lehrpersonen die Möglichkeit geben, alle Kinder nach ihren Begabungen und Neigungen speziell zu schulen. Auch von der 7. bis zur 9. Klasse werden zusätzliche Förderlektionen in die Stundentafeln aufgenommen.

Die nun vorliegende Reform der Sekundarstufe I erreicht eine starke Annäherung des solothurnischen Bildungswesens zu den übrigen deutschschweizer Kantonen. Sie entspricht den politischen Vorstössen und den Vernehmlassungsergebnissen. Der Regierungsrat will damit die gewünschten und verlangten Verbesserungen der Sekundarstufe I erreichen.