Gesetz über das Nuklear-Sicherheitsinspektorat – Ja, mit Vorbehalt

20.03.2006 - Solothurn – Der Regierungsrat erachtet in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Energie das vorgeschlagene neue Bundesgesetz über das Eidgenössische Nuklear-Sicher-heitsinspektorat (ENSIG) grundsätzlich als tauglich, bringt aber Vorbehalte an. Er verlangt eine strikte Gewaltentrennung zwischen der Aufsichts- und der Bewilligungsbehörde.

Der Regierungsrat unterstützt die Schaffung eines neuen Bundesgesetzes über das Eidgenössische Nuklear-Sicherheitsinspektorat (ENSI). Er begrüsst die Bestrebungen des Bundes, die Autonomie der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen zu stärken. Diese soll als Aufsichtsbehörde in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit überführt werden. Dabei wird den international verbindlichen Sicherheitsstandards sowie dem neuen Kernenergiegesetz Rechnung getragen.

Er verlangt jedoch eine strikte Gewaltentrennung zwischen der Aufsichts- und der Bewilligungsbehörde. So sei auch dafür zu sorgen, dass das Bundesamt für Energie keinen direkten Einfluss auf das ENSI ausübt. Des Weiteren müsse die Sicherstellung der fachtechnischen Kenntnisse und der Unabhängigkeit aller Mitglieder des neu geschaffenen ENSI-Rates gewährleistet sein.

Zudem erachtet der Regierungsrat den Vorschlag, die Eidgenössische Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen aufzulösen als richtig. Dies sei aufgrund der Neuorganisation der Aufsicht konsequent und richtig. Ein gegenüber dem Bundesrat direkt verantwortlicher ENSI-Rat bürgt für die Unabhängigkeit des ENSI und eine hohe Aufsichtsqualität.