Ja zu Änderungen im Bereich der sozialen Krankenversicherung
28.03.2006 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassung an das Eidg. Departement des Innern (EDI) grundsätzlich die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen im Bereich der sozialen Krankenversicherung.
Die wesentlichste Änderung, welche der Bundesrat in seiner Botschaft vorschlägt, betrifft die Lockerung des Territorialitätsprinzips. Im Sinne eines Pilotversuchs soll geprüft werden, inwieweit die obligatorische Krankenpflegegrundversicherung Kosten von Behandlungen, welche im Ausland erbracht werden, übernehmen soll.
Der Regierungsrat weist in seiner Vernehmlassungsantwort an das EDI darauf hin, dass hiebei dem Umstand einer möglichen Mengenausweitung und einer damit einhergehenden Kostenausweitung gebührend Rechnung zu tragen sei. Ferner sei zu bedenken, dass die Leistungserbringer im Ausland teilweise anderen Mechanismen (z.B. bezüglich Finanzierung und Aufsicht) unterliegen als schweizerische Leistungserbringer.