Ja zur Revision der Freisetzungsverordnung
20.03.2006 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassung an das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Revision der Freisetzungs-verordnung (FrSV). Als wesentlichste Änderung enthält die neue Freisetzungsverordnung eine Liste von verbotenen, gebietsfremden, invasiven Pflanzen und Tiere, die zu bekämpfen sind.
Am 1. Januar 2004 ist das von der Bundesversammlung verabschiedete neue Gentechnikgesetz in Kraft getreten. Mit der Revision der Freisetzungs-verordnung (FrSV) soll der Umgang mit Organismen in der Umwelt an das Gentechnikgesetz angepasst und auf Verordnungsebene konkretisiert werden. Die Grundzüge der Freisetzungsverordnung aus dem Jahre 1999 bleiben bestehen. Eine wichtige Erweiterung ist die konkrete Regelung des Umgangs mit gebietsfremden, invasiven (sich stark ausbreitenden) Organismen.
Pflanzen und Tiere, die sich durch Handel, Aussetzung und Verschleppung ausserhalb ihrer ursprünglichen Herkunftsregionen stark vermehren, stellen eine Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt dar. Die Artenvielfalt der einheimischen Pflanzen und Tiere wird bedroht und es ist mit zunehmenden ökonomischen Schäden in der Landwirtschaft und an Bauwerken zu rechnen.
So verursachen beispielsweise die Ambrosie, der Kaukasische Riesenbärenklau und der Essigbaum beim Menschen gesundheitliche Probleme und der japanische, beziehungsweise der Sachalin Knöterich, können an Flussufern zu erhöhter Erosion führen und damit ein Sicherheitsproblem darstellen.
Mit der Revision der FrSV erhält die Bekämpfung der unkontrollierten Ausbreitung und Vermehrung von Organismen mit hohem Schadenpotenzial für Mensch und Umwelt deutlich mehr Gewicht. Die Behörden erhalten damit die nötige Handhabe, um kommende Schäden mit noch unbekanntem Ausmass zu verhindern oder zumindest einzudämmen.
Der Regierungsrat weist in seiner Stellungnahme auch auf die zusätzlichen finanziellen und personellen Mehraufwendungen hin, welche den Kantonen, z.B. aus der Bekämpfung von gebietsfremden invasiven Organismen, entstehen. Er verlangt, dass diesbezüglich der Bund die Federführung für die nötigen kantonsübergreifenden Strategien und die Vollzugsharmonisierung übernimmt und auch zu deren Finanzierung die entsprechenden Mittel bereitstellt.
Nebst dieser Erweiterung des Geltungsbereiches der Freisetzungsverordnung wurden aufgrund der gesammelten Erfahrungen die Bestimmungen stärker detailliert und auf die aktuellen EU-Regelungen abgestimmt.