Ja zur überarbeiteten Richtlinie beim Umgang mit "Asbest"
14.03.2006 - Solothurn - Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassungsantwort an die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS), einer überarbeiteten Richtlinie über die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden beim Umgang mit Asbest vollumfänglich zu.
Mit der überarbeiteten Richtlinie "Asbest" wird die bis heute geltende Richtlinie "Spritzasbest und andere schwachgebundene asbesthaltige Materialien" ersetzt. Es handelt sich dabei um eine Richtlinie über Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmenden beim Umgang mit Asbest. Mit der Absenkung des MAK-Wertes (Grenzwerte am Arbeitsplatz) für Asbestfasern mussten auch die bisher geltenden Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden dem heutigen Stand der Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden beim Umgang bzw. bei Sanierungsarbeiten angepasst werden. Gleichzeitig werden mit dieser Richtlinie alle Anwendungsbereiche wie schwachgebundene, festgebundene Asbestprodukte und auch Arbeiten mit Asbest im Untertagbau erfasst. Diese Richtlinie entspricht den Bestimmungen des internationalen Übereinkommens über die Sicherheit bei Verwendung von Asbest.