Überlassung der persönlichen Waffe - bisherige Praxis beibehalten
14.03.2006 - Solothurn – Der Regierungsrat befürwortet in seiner Anhörungsantwort an das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Überlassung der persönlichen Waffe anlässlich der Entlassung aus der Wehrpflicht, die Selbstdeklaration und die Abklärung in den kantonalen Polizeiregistern. Dies entspricht der bisherigen Praxis aus den Jahren 2004 und 2005.
Im Jahre 2004 hat das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den kantonalen Militärdirektionen Richtlinien versandt, worin ein Ablaufschema für die Abklärung allfälliger Hinderungsgründe bei der Überlassung der persönlichen Waffe anlässlich der Entlassung aus der Wehrpflicht vorgeschlagen wurden. Diese Richtlinien erzeugten unterschiedliche Reaktionen. Einerseits bestand Konsens bezüglich des Ziels, eine missbräuchliche Verwendung von Waffen nach Möglichkeit zu verhindern. Andererseits bestanden über die Massnahmen zur Erreichung dieses Ziels unterschiedliche Auffassungen.
Um bei den Kantonen eine verbindliche, einheitliche Lösung zu erreichen, hat das VBS, auf Antrag einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Bundes, der Kantone sowie des Schweizerischen Sportschützenverbandes (SSV), drei Varianten vorgelegt.
Selbstdeklaration und Abklärung in den kantonalen Polizeiregistern, Strafregisterauszug oder Waffenerwerbsschein.
Der Regierungsrat gibt der Variante "Selbstdeklaration und Abklärung in den kantonalen Polizeiregistern" den Vorzug, weil sich dieses Vorgehen bei den Entlassungen in den Jahren 2004 und 2005 in der Praxis gut bewährt hat, einfach abgewickelt werden kann und für die Armeeangehörigen keine zusätzlichen Kosten bewirkt. Die beiden anderen Varianten würden eine Änderung der Rechtsgrundlagen bedingen.