Grundsätzliches Ja zur Änderung der Verordnung über Waffen
30.05.2006 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Polizei grundsätzlich sämtliche Neuerungen, die in der Aenderung der Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition vorgesehen sind. Die Zustimmung des Souveräns zum Abkommen von Schengen zieht diese verschiedenen Änderungen des Schweizerischen Waffengesetzes nach sich. Der Regierungsrat begrüsst diese Neuerungen, da sie geeignet sind, den Waffenmissbrauch zu erschweren.
Insbesondere befürwortet der Regierungsrat in seiner Vernehmlassung vier Rechtsanpassungen. Für den Handel von Feuerwaffen unter Privaten ist neu ein Waffenerwerbsschein notwendig; ein schriftlicher Vertrag genügt nicht mehr. Für den Erwerb von Munition gelten neu dieselben Voraussetzungen wie für den Waffenerwerb und in der Schweiz hergestellte sowie in die Schweiz eingeführte Feuerwaffen müssen neu markiert sein, so dass die Handelswege der Waffe besser zurückverfolgt werden können.
Auch für den Erwerb einer Feuerwaffe durch Erbgang bedarf es neu eines Waffenerwerbsscheins. Den Erben von Feuerwaffen wird neu die Pflicht auferlegt, innert sechs Monaten nach dem Tod des Erblassers ein Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins einzureichen.
Damit die angestrebte präventive Wirkung zum Tragen kommt und die staatliche Kontrolle über den Erwerb von Feuerwaffen optimiert wird, regt der Regierungsrat an, die jeweils zuständigen Erbschaftsämter zu verpflichten, das kantonale Waffenbüro im Rahmen der Amtshilfe über den Erbgang von Feuerwaffen zu informieren.