Ja zum Breitbandanschluss in die Grundversorgungspflicht

23.05.2006 - Solothurn – Der Regierungsrat heisst in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Kommunikation die vorgesehene Änderung der Grundversorgungsbestimmungen in der Fernmeldedienstverordnung gut.

Der Regierungsrat unterstützt die Änderung der Grundversorgungsbestimmungen in der Fernmeldedienstverordnung. Er begrüsst die Bestrebungen des Bundes, den Breitbandanschluss in die Grundversorgung aufzunehmen, ohne dabei aber künftige Entwicklungen zu blockieren.

Er beantragt jedoch, dass sich die festzulegenden Preise nicht nach einer kritisch hohen Obergrenze, sondern nach dem Kriterium "kostendeckend" auszurichten haben. Des Weiteren sollen allfällige Preiserhöhungen lediglich in Teilschritten vorgenommen werden.

Die vorgesehene Beibehaltung der öffentlichen Sprechstellen in der Grundversorgung erachtet er aufgrund fehlenden Wettbewerbs als notwendig. Ebenfalls ist er mit der Streichung der vorgesehenen, nicht mehr zeit-gemässen, Zusatzdienste einverstanden.