Ja zum Entwurf des Bundesgesetzes über die Produktsicherheit

23.05.2006 - Solothurn – Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassungsantwort an das Generalsekretariat des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes (EVD) dem Entwurf des Bundesgesetzes über die Produktsicherheit zu.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird das geltende Bundesgesetz vom 19. März 1976 über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) revidiert und zum Bundesgesetz über die Produktsicherheit umbenannt. Bis heute ist die Produktsicherheit in der Schweiz ausschliesslich durch eine Vielzahl von Erlassen sektoriell oder produktespezifisch geregelt. Die EU hat demgegenüber mit der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit zusätzliche, harmonisierte Anforderungen an die Sicherheit der Konsumgüter aufgestellt. Mit der Revision und Umbenennung des STEG in das Bundesgesetz über die Produktsicherheit will man erreichen, dass der Geltungsbereich nicht bloss auf technische Einrichtungen und Geräte, sondern auf Produkte allgemein ausgelegt wird. Es soll den Hersteller oder Importeur verpflichten, nach dem Inverkehrbringen eines Produktes geeignete Massnahmen zu treffen, um Gefahren zu erkennen und die Vollzugsbehörden über die Gefahren zu informieren. Es soll auch die entsprechenden Kompetenzen und Befugnisse zum Eingreifen durch die Behörden enthalten. Europakompatible Lösungen liegen sowohl im Interesse der Hersteller als auch der Verwender von Produkten. Die Hersteller sollen sich nach demselben Sicherheitsstandard richten können, unabhängig davon, ob sie nun für den Schweizer Markt oder für den EU-Raum produzieren. Die Verwender in der Schweiz ihrerseits sollen in den Genuss desselben Sicherheitsniveaus gelangen, wie ihn die EU-Richtlinie für ihren Geltungsbereich verlangt. Im Übrigen entspricht der Sicherheitsstandard des neuen Gesetzes den heute gültigen Anforderungen des Produktehaftpflichtgesetzes.