Ja zur Bundesverordnung gegen Gewalt an Sportveranstaltungen

15.05.2006 - Solothurn – Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassung an das Bundesamt für Polizei dem Entwurf für die Verordnung für Massnahmen gegen die Gewalt an Sportverantstaltungen zu. Die Verordnung ist als Instrument der präventiven Gewaltabwehr konzipiert.

Der Regierungsrat stimmt der Verordnung über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (VWIS) zu. Die Verordnung bezweckt die Abwehr von Gewalt an Sportverantstaltungen. Sie erreicht dieses Ziel durch ein Bündel von präventiven Massnahmen. Gewaltbereiten Personen soll der Zugang zu den Sportveranstaltungen verwehrt werden. Bereits im letzten Jahr hat der Regierungsrat den Bund in der Absicht unterstüzt, eine solche Verordnung zu erlassen.

Mit der Verordnung werden eingeführt eine Meldepflicht, ein Rayonverbot, eine Ausreisesperre und der Polizeigewahrsam. Propagandamaterial, das zur Gewalt aufruft, kann eingezogen und vernichtet werden. Zudem wird eine eidgenössische Datenbank über gewalttätige Personen eingerichtet. Der Begriff des gewaltbereiten Verhaltens wird relativ weit gefasst, indem bereits das Mitführen von pyrotechnischen Gegenständen in Stadien oder Hallen als solches gelten soll. Für den Nachweis des gewalttätigen Verhaltens gelten niedrige Schwellen, z.B. reichen glaubwürdige Aussagen des Sicherheitspersonales oder von Funktionären der Verbände und Vereine, also Privatpersonen aus.

Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die vorgeschlagene Verordnung eher weit gefasst ist. Zur Abwehr der Gewalt und zum Schutz der friedlichen Besucher hält er die Massnahmen indessen für notwendig, angemessen und gerechtfertigt.