KANTONSRAT: Bildungs- und Kulturkommission befürwortet Führung einer EDK-Liste über Lehrpersonen ohne Unterrichtsberechtigung
30.05.2006 - Solothurn – Die Bildungs- und Kulturkommission des Kantonsrats spricht sich für die Schaffung der gesetzlichen Grundlage zur Führung einer Liste über Lehrpersonen ohne Unterrichtsbefugnis aus. Gleichzeitig wird die Kompetenz des Departements für Bildung und Kultur (DBK) zur Erteilung und zum Entzug der Unterrichtsberechtigung im Volksschulgesetz verankert.
Lehrpersonen ohne Unterrichtsberechtigung (Berufsausübungsbewilligung) werden von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) auf einer Liste registriert. Hierfür wird nun auf Konkordatsebene die gesetzliche Grundlage geschaffen. Die Führung einer Liste über Lehrpersonen ohne Unterrichtsberechtigung wird neu in der interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen vom 18. Februar 1993 (Diplomanerkennungsvereinbarung) verankert. Gleichzeitig wird die Kompetenz des Departements für Bildung und Kultur zur Erteilung und zum Entzug der Unterrichtsberechtiung im Volksschulgesetz geregelt. Die Bildungs- und Kulturkommission spricht sich, unter der Leitung ihrer Vizepräsidentin Chantal Stucki (CVP, Olten), für die Gesetzesänderungen aus.