Nein zur Bewilligungspflicht für Veranstalter von Extremsportarten

23.05.2006 - Solothurn – Der Regierungsrat lehnt in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Sport den Vorentwurf der Rechtskommission des Nationalrates für ein Bundesgesetz mit einer staatlichen Bewilligungspflicht für Veranstalter von Extremsportarten (z. B. Canyoning, River Rafting, Bungee Jumping) ab. Er bevorzugt neue Vorschriften über die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung und der gesetzlichen Festlegung der Haftpflichtsumme für Anbieter von Extremsportarten.

Der Regierungsrat lehnt im Rahmen einer Vernehmlassung an das Bundesamt für Sport den Vorentwurf der Rechtskommission des Nationalrates für ein Bundesgesetz zur Einführung einer Bewilligungspflicht für Anbieter von Extremsportarten ab. Der Vorentwurf dieses Bundesgesetz wurde als Reaktion auf das Unglück im Jahr 1999 am Saxetebach (Berner Oberland) ausgearbeitet.

Der nun vorliegende Vorentwurf will zur Erhöhung der Sicherheit der Kundschaft eine staatliche Bewilligungspflicht für Veranstalter von Extremsportarten einführen. Darunter sollen Freizeitaktivitäten fallen, die nach allgemeiner Auffassung mit einem erhöhten Risiko verbunden sind (z.B. Canyoning, River Rafting, Bungee Jumping). Der Regierungsrat zieht in Zweifel, ob die staatliche Bewilligungspflicht für Veranstalter der Kundschaft wirklich mehr Sicherheit bietet. Für die Frage der Sicherheit sind nämlich die Verhältnisse und Umstände vor Ort entscheidend und nicht administrative Fragen im Rahmen des vorgängigen Bewilligungsverfahrens.

Er sieht auch die Gefahr, dass auf dem Wege des Bewilligungsverfahrens schleichend die Staatshaftung für derartige Veranstaltungen eingeführt wird. Er bevorzugt neue Vorschriften über die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung und der gesetzlichen Festlegung der Haftpflichtsumme für Anbieter von Extremsportarten. Als Folge der grundsätzlichen Eigenverantwortung soll ein Teil des Risikos bei der Kundschaft verbleiben.

Die Branche selber hat auf den Unfall am Saxetbach reagiert und ein Sicherheitslabel geschaffen. Der Regierungsrat betrachtet diesen Schritt in Kombination mit den bereits bestehenden Vorschriften (z.B. für Bergführer) und allfälligen neuen Haftungsvorschriften als ausreichend.