Ja zur Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung
28.11.2006 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst die vom Eidgenössischen Finanzdepartement vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung.
Der Regierungsrat stimmt dem Vorschlag des Eidgenössischen Finanzdepartementes zur Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung zu. Die Steuerstruktur aller Tabakfabrikate ausser Zigaretten soll EG-kompatibel gestaltet werden. Gleichzeitig wird die Steuerbelastung massvoll erhöht. In den kommenden Jahren wird diese dann in mehreren Schritten der EG-Mindestbelastung angeglichen.
Aus gesundheitspolitischen Gründen begrüsst der Regierungsrat zudem, die Steuern für Feinschnitttabak auf das EG-Mindestniveau anzuheben.