Ja zur geplanten Revision der Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (PAVO)

28.11.2006 - Solothurn – Der Regierungsrat unterstützt die vom Bund geplante Revision der Pflegekinder- und Adoptionsverordnung. Er stützt sich dabei vor allem auf die Feststellungen aus dem Expertenbericht 'Das Pflegekinderwesen in der Schweiz'.

Der Regierungsrat weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass im Kanton Solothurn mit Einführung des Haager Adoptionsabkommens bereits ein neues Verfahren zur Aufnahme von Kindern entwickelt und erfolgreich eingeführt wurde. Ebenso wird gegenwärtig das Bewilligungs- und Aufsichtsverfahren im gesamten Pflegekinderbereich reorganisiert. Das kantonale Pflegekinderkonzept, welches die Verfahren strukturiert, standardisiert und die Betreuungsqualität für jedes Kind sichert, entspricht den Erkenntnissen des Expertenberichtes. Entsprechend diesen Erkenntnissen ist eine Totalrevision der Pflegekinderverordnung entsprechend den Vorstellungen des Bundesrates notwendig.
Vor allem sind folgende Anpassungen erwünscht:

Pflegefamilien / Tagesstätten:

  • eine Bewilligungspflicht für die Aufnahme von Kindern in der Familien- und in der Tagespflege,
  • Akkreditierungsverfahren für Vermittlungsstellen,
  • Verbindliche Vorgaben für obligatorische Vorbereitungs- und Weiterbildungskurse,
  • Führung eines zentralen Registers über Pflegefamilien, sowie Kinder- und Jugendbetreuungsinstitutionen, welche nicht oder nicht mehr berechtigt sind, Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe anzubieten,
  • eine gesamtschweizerische Statistik im Pflegekinderwesen.

Adoption

  • verpflichtende Vorbereitungskurse für Adoptivelternkandidaten
  • Pflicht für Adoptivelternkandidaten, mit einer akkreditierten Vermittlungsstelle zusammenzuarbeiten
  • Erteilung einer provisorischen Pflegeplatzbewilligung als Voraussetzung für jede Aufnahme eines fremden Kindes in der Schweiz
  • klare Rollenteilung zwischen Abklärungsstelle für den Sozialbericht, Vermittlungsstelle und Personen, die ein vormundschaftliches Mandat bei der Aufnahme eines Kindes zwecks späterer Adoption übernehmen

Die Grundhaltung für eine Zusammenarbeit zwischen Bewilligungsbehörde und Leistungsanbietenden der Kinder- und Jugendhilfe soll partnerschaftlich gestaltet werden. Die Leistungsanbietenden verdienen Wertschätzung und Förderung.