KANTONSRAT: GPK reicht zwei Vorstösse ein

22.11.2006 - Solothurn – Die kantonsrätliche Geschäftsprüfungskommission (GPK) reicht als Konsequenz aus ihrem Bericht in der Angelegenheit Pia Stebler zwei Vorstösse im Parlament ein. Einmal sollen ein flexibles und zeitgemässes Verfahren zur Auflösung von Anstellungsverhältnissen von Kadermitarbeiterinnen und -mitarbeitern geschaffen werden, sodann soll die finanzielle Abgeltung von Überzeit bei Kadermitarbeiterinnen und -mitarbeitern aufgehoben werden. Ferner will die GPK, dass im Bereich der Mitarbeiterbeurteilung in der kantonalen Verwaltung ein Qualitätssicherungssystem eingeführt wird.

Als Konsequenz aus ihrem Bericht über die Umstände der Trennung des Kantons von der damaligen Chefin des Amts für Finanzen, hat die GPK beschlossen, ihren im Bericht formulierten Forderungen mit parlamentarischen Aufträgen einen formellen Rahmen zu geben und politisch breit abzustützen. Die Umstände der Trennung des Kantons von der Chefin des Amts für Finanzen haben aufgezeigt, dass die aktuelle Regelung im Staatspersonalgesetz und in der Folge auch im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit Bezug auf die Auflösung des Arbeitsverhältnisses von Kadermitarbeiterinnen und -mitarbeitern zuwenig flexibel und zu schwerfällig ist. Das Verfahren ist noch stark an das alte Beamtenrecht angelehnt. Gerade im Bereich des Kaders muss aber im Interesse der Handlungsfähigkeit des betroffenen Verwaltungszweigs rasch gehandelt werden können. Die Kommission formuliert im Auftrag bewusst keine Vorgaben zur konkreten Ausgestaltung des Verfahrens. Dem Regierungsrat sollen nicht schon im vornherein Schranken gesetzt werden, die unter Umständen bei näherer Prüfung einer praktikablen Lösung, die den legitimen Interessen beider Seiten Rechnung trägt, entgegenstehen könnten. Das Staatspersonalgesetz und der GAV unterscheiden hinsichtlich der Vergütung von Überzeit nicht zwischen Kadermitarbeiterinnen und -mitarbeitern und anderen kantonalen Angestellten. Die GPK ist der Auffassung, dass bei Kadermitarbeitenden die Aufgabenerfüllung im Vordergrund steht, nicht die dafür allenfalls erforderliche Überzeit, die ohnehin mit der Besoldung bereits abgegolten sein sollte. Die Kommission will die Kompensation für Überzeit - soweit der dienstliche Betrieb eine solche zulässt - nicht abschaffen. Hingegen ist sie der Auffassung, dass eine zusätzliche finanzielle Abgeltung für Kadermitarbeitende nicht in Frage kommen kann.
Im zweiten Vorstoss soll der Regierungsrat beauftragt werden, Massnahmen zur Qualitätssicherung im System der Mitarbeiterbeurteilung in der kantonalen Verwaltung zu ergreifen. Die Mitarbeiterbeurteilung ist ein wichtiges Führungsinstrument, die ihren Zweck aber nur dann erfüllen kann, wenn sie konsequent eingesetzt und durchgeführt wird. Wenn sie zu einer «Alibiübung» verkommt, wird sie ihres Sinnes entleert und könnte sogar kontraproduktiv wirken. Beim Stellenwert, der der Mitarbeiterbeurteilung zugemessen werden muss, und bei der grossen Anzahl Personen, die solche Beurteilungsgespräche durchzuführen haben, ist es unerlässlich, dass die Qualität des Instruments durch ein adäquates Qualitätssicherungssystem gewährleistet wird.