KANTONSRAT: JUKO stimmt Ausbau der Rückzugsmöglichkeiten für Volksinitiativen zu
09.11.2006 - Solothurn – Die Justizkommission (JUKO) stimmt einer Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte und damit dem Ausbau der Rückzugsmöglichkeiten für Volksinitiativen bei vorhandenem Gegenvorschlag zu. Zudem befürwortet sie eine Teilrevision des Gesetzes über den Vollzug von Freiheitsstrafen und sichernden Massnahmen als Anpassung an das Schweizerische Strafgesetzbuch und nimmt vom Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP) Kenntnis.
JUKO stimmte unter der Leitung von Jean-Pierre Summ (SP, Bettlach) der Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) zu. Damit wird der Auftrag des Kantonsrates "Ausbau der Rückzugsmöglichkeiten für Volksinitiativen bei vorhandenem Gegenvorschlag" erfüllt. Ein Initiativbegehren kann neu bis 10 Tage nach dem Kantonsratsbeschluss zurückgezogen werden, sofern der Kantonsrat nicht beschliesst, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Wird ein Gegenvorschlag ausgearbeitet, ist der Rückzug bis 10 Tage nach der Schlussabstimmung des Kantonsrates über Initiative bzw. Umsetzungserlass und Gegenvorschlag zulässig.
Bei dieser Gelegenheit stimmt die JUKO verschiedenen Anpassungen zu, welche die Arbeit der Wahlbüros erleichtern.
Die JUKO stimmt zudem einer Bestimmung zu, welche das Wahlvorschlagsrecht dem Gemeinderat überträgt, wenn in einer Gemeinde keine aktive politische Gruppierung mehr vorhanden ist. In kleineren Gemeinden, vor allem in Bürger- und Kirchgemeinden treten solche Fälle vermehrt auf. Ein Antrag auf Streichung dieser Bestimmung wurde von der JUKO mit grossem Mehr abgelehnt.
Der auf den 1. Januar 2007 in Kraft tretende neue allgemeine Teil des Schweizerischen Strafgesetzbuches bedingt minimale Anpassungen des kantonalen Gesetzes über den Vollzug von Strafen und sichernden Massnahmen. Das kantonale Recht soll bloss mit dem Ziel der Übereinstimmung mit dem Bundesrecht nachgeführt werden. Die JUKO stimmt diesen Anpassungen einstimmig zu.
Zum Schluss nimmt die JUKO in ihrem Bereich Kenntnis vom Integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2007-2010 (IAFP). Der IAFP ist das zentrale mittelfristige Planungsinstrument des Regierungsrates. Für vier Jahre wird die geplante Aufgaben- und Finanzentwicklung über alle staatlichen Tätigkeiten dargestellt und erläutert. Der IAFP ist eine rollende Planung und wird vom Regierungsrat jährlich für das kommende Budgetjahr und die drei darauffolgenden Jahre erstellt.
Der Kantonsrat wird voraussichtlich abschliessend an der Dezembersession über diese Vorlagen entscheiden.