KANTONSRAT: UMBAWIKO sagt ja zur Änderung des Planungs- und Baugesetzes
06.11.2006 - Solothurn - Die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission (UMBAWIKO) hat der Änderung des Planungs- und Baugesetzes bei einer Enthaltung zugestimmt. Die vorgesehenen punktuellen Änderungen der Gesetzesrevision tragen den veränderten Anforderungen an Raumplanung und Umweltschutz Rechnung. Ferner befasste sie sich mit zwei parlamentarischen Aufträgen.
Unter der Leitung ihres Präsidenten Walter Schürch (SP, Grenchen) stimmte die UMBAWIKO den Änderungen des Planungs- und Baugesetzes zu. Letztmals wurde das Gesetz im Jahr 1992 einer umfassenden Teilrevision unterzogen. Das Gesetz ist immer noch zeitgemäss. Die vorgesehenen punktuellen Änderungen der Gesetzesrevision ergeben sich jedoch aus der Praxis und den veränderten Anforderungen an Raumplanung und Umweltschutz. Als wichtigste Änderungen sind zu nennen:
- Griffigere Bestimmungen zum Verhältnis Leitbild und Ortsplanung;
- Bestimmungen zur besseren Abstimmung von Nutzungsplanung und Erschliessung;
- Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit Bauverpflichtung bei der Einzonung von Land;
- Verfahrenstechnische Verankerung der ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen nach der Verordnung über den Natur und Heimatschutz;
- Neuregelung der Abstellplätze für Motorfahrzeuge;
- Gesetzliche Regeln für die Erhebung von Verursacherbeiträgen bei Kantonsstrassen(aus)bauten, in Ausführung von § 14 des Strassengesetzes vom 24. September 2000.
Aufträge zu «Konzept Solothurn City» und Sicherheit AKW-Gösgen
Die UMBAWIKO behandelte im Weitern zwei Aufträge. Beim überparteilichen Auftrag «Konzept Solothurn City» stimmte die Kommission grossmehrheitlich dem Antrag des Regierungsrates auf Nichterheblicherklärung zu. Die Initianten forderten den Regierungsrat auf, ein Konzept in die Wege zu leiten, das eine Verdichtung der Solothurner Städte und gleichzeitig eine Eindämmung der zunehmenden Zersiedelungen zum Ziel hat. Die UMBAWIKO folgte jedoch der Auffassung des Regierungsrates, dass dieser Forderung bereits mit den existierenden Instrumenten, insbesondere im Rahmen des kantonalen Richtplanes und der Genehmigung der jeweiligen Nutzungsplanungen der Gemeinden, Rechnung getragen wird. Der zweite Auftrag befasste sich mit der Sicherheit im AKW-Gösgen. Er fordert, diese durch die Hauptabteilung für Sicherheit der Kernanlagen (HSK) beurteilen zu lassen. Dies unter Berücksichtigung des Störfalls im schwedischen AKW Forsmark 1 vom 25. Juli 2006. Die Kommission folgte auch hier grossmehrheitlich dem Antrag des Regierungsrates auf Erheblicherklärung und Abschreibung des Auftrags. Die Sicherheitsbestimmungen werden (gemäss HSK) als ausreichend beurteilt. So sind beispielsweise in allen schweizerischen Kernkraftwerken - also auch in Gösgen - Notstromeinrichtungen mehrfach vorhanden.
Autobahnausfahrt Grenchen
Die UMBAWIKO liess sich ferner über den Stand des Ausbaus an der A5-Autobahnausfahrt Grenchen orientieren. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist ein Kreiselbau geplant. Das Detailprojekt dazu wurde erstellt und ist zur Genehmigung und Mittelsprechung an den Bund weitergeleitet worden. Sobald die Projektgenehmigung vorliegt, sollen die ersten Arbeiten im kommenden Jahr in Angriff genommen werden. Geplant ist, den Kreisel voraussichtlich im Jahr 2008 fertig stellen zu können.