Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes geht in die Vernehmlassung
28.11.2006 - Solothurn – Der Regierungsrat hat das Bau- und Justizdepartement mit einer öffentlichen Vernehmlassung über die Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) beauftragt. Mit der vorliegenden Teilrevision sollen inhaltliche Mängel und Lücken beseitigt, die Verfahrensökonomie erhöht und die Mittel zur Verfahrensbeschleunigung ausgebaut und optimiert werden.
Das geltende Verwaltungsrechtspflegegesetz stammt aus dem Jahre 1970. Es hat sich insgesamt gut bewährt. Trotzdem hat sich in der letzten Zeit gezeigt, dass es nicht mehr in allen Teilen den Bedürfnissen und Anforderungen in der Praxis zu genügen vermag. Mit der vorliegenden Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes sollen erstens die wichtigsten inhaltlichen Mängel und Lücken, die sich in der Praxis manifestiert haben, beseitigt werden. Zweitens sollen die Verfahrensökonomie erhöht und die Mittel zur Verfahrensbeschleunigung ausgebaut und optimiert werden. Gleichzeitig sollen zudem die nötigen formalen Anpassungen an Änderungen in der Gesetzgebung vorgenommen werden.
Zu den wesentlichsten inhaltlichen Änderungen zählen namentlich die neuen Bestimmungen über die Bestellung von obligatorischen Vertretern in grossen Verfahren (Massenverfahren), die Bestimmungen über den Verzicht auf eine Begründung von Verfügungen und Entscheiden sowie die Neuregelung der Beschwerde- und Begründungsfristen. In den Massenverfahren, in denen viele Parteien mit den gleichen Interessen auftreten, sollen die Behörden die Bestellung eines obligatorischen Vertreters verlangen und durchsetzen können.