Änderung des Bundesgesetzes über die Enteignung und des Luftfahrtgesetzes – Ja, aber nur mit Einspracherecht der Kantone
23.10.2006 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort an die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) die Stossrichtung im Vorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Enteignung und des Luftfahrtgesetzes. Er verlangt aber, dass den betroffenen Kantonen Einspracherecht gegen Änderungen der Betriebsreglemente von Flughäfen eingeräumt wird.
Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die vorgeschlagenen Änderungen. Damit soll den Betroffenen der Weg zu Entschädigungen für Minderwerte, welche sie durch Änderungen der Betriebsreglemente von Flughäfen und den daraus resultierenden Lärmimmissionen erleiden, geöffnet werden.
Mit Blick darauf, dass mögliche Änderungen des An- und Abflugregimes vorab des Flughafens Basel-Müllhausen auch erhöhte Lärmimmissionen auf solothurnischem Kantonsgebiet haben können, verlangt der Regierungsrat, dass den betroffenen Kantonen explizit das Einspracherecht gegen Änderungen der Betriebsreglemente der Flughäfen eingeräumt wird.