Deutliche Vorbehalte zur Tierschutzverordnung
30.10.2006 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement grundsätzlich eine Anpassung der Tierschutzbestimmungen an neue Erkenntnisse und die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Tiere bezüglich dem Sozialverhalten. Klar abgelehnt wird dagegen jede Verschärfung von Bestimmungen im Nutztierbereich, welche nur wenig zusätzliches Tierwohl bewirken und hohe Investitionen zur Folge haben.
In seiner Stellungnahme zur Revision der Tierschutzverordnung begrüsst der Regierungsrat grundsätzlich eine Anpassung der Bestimmungen an neue Erkenntnisse und Begebenheiten. Dazu soll in erster Linie mit den Instrumenten Information und Ausbildung, Zielvereinbarung sowie Leistungsauftrag das heute gültige Niveau umgesetzt werden.
Aus Gründen der Konkurrenzfähigkeit und des Kostendruckes werden jedoch die vorgeschlagenen Verschärfungen für den Nutztierbereich klar abgelehnt. Nach Meinung des Regierungsrates dürfen keinesfalls zusätzlich weitere schärfere Normen als die in der EU gültigen eingeführt werden. Die vorgeschlagenen Änderungen verursachen teilweise massive Mehrkosten, was der Forderung nach Kostensenkung in der neuen Agrarpolitik krass widerspricht. Höhere Anforderungen sollen konsequent mit Anreizprogrammen oder Mehrerlös am Markt (Label) erreicht werden.
Sofern erweiterte Anforderungen zur Verbesserung des Tierwohles zwingend nötig sind, ist ihre Anwendung an Stelle von langen Übergangsfristen auf bewilligungspflichtige Neu- und Umbauten zu beschränken.
Ausdrücklich begrüsst wird jedoch, dass für die Pferde, Schafe, Ziegen, Truten und einige Wildtiere neu artspezifischen Mindestanforderung in die Verordnung aufgenommen wurden und dass dem Sozialverhalten der Tiere eine grössere Bedeutung zugemessen wird.
Als Folge der Verordnungsrevision müssen die Tierhalter verschiedentlich eine Aus- und/oder Weiterbildung im Bereich Tierhaltung nachweisen. Diese Forderungen müssen jedoch auf ein entsprechendes Angebot abgestimmt werden und kontrollierbar sein.
Komplett zur Überarbeitung zurückgewiesen werden vom Regierungsrat die Regelungen im Bereich der Fische und Zehnfusskrebse. Diese Vielzahl von Details sind für ihn rechtlich fragwürdig und bewirken keinen relevanten Fortschritt gegenüber heute. Sie führen vielmehr zu inakzeptablen Einschränkungen und Behinderungen für einen sinnvollen Vollzug.