Ja zu schnelleren Verfahren bei internationalen Kindsentführungen

23.10.2006 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassung an das Bundesamt für Justiz die Schaffung eines rascheren und kindergerechteren Verfahrens bei internationalen Kindsentführungen. Dass das neue Bundesgesetz auch noch die Ratifizierung der Haager Übereinkommen zum Kindes- und Erwachsenenschutz ermöglicht, erachtet er als sinnvoll.

Bis dato dauerten die in der Schweiz geführten Gerichtsverfahren bei internationalen Kindsentführungen regelmässig zu lange. Zuständigkeitsfragen und mangelnde Erfahrung in Beurteilung der Fälle und Vollzug der Urteile verhinderten eine zügige Rückgabe der Kinder. Diese Umstände bewogen den Bund, eine Expertenkommission zur Ausarbeitung von Verbesserungsvorschlägen einzusetzen. Daraus entstand der Entwurf zu einem Bundesgesetz über internationale Kindesentführungen. Dieser sieht im wesentlichen vor, dass pro Kanton künftig nur noch ein oberes Gericht und eine Vollzugsbehörde für derartige Fälle zuständig sind. Vor dem Gerichtsverfahren soll zudem stets ein Vermittlungs- und Mediationsverfahren stattfinden, um eine friedliche Beilegung des Konfliktes zu erwirken. Hierbei ist vorgesehen, ein landesweites Netzwerk aus Experten für Kindsentführung aufzubauen, die den Vermittlungsprozess professionell begleiten würden. Die Vorlage zum Bundesgesetz ist gekoppelt mit dem Beschluss zur Ratifizierung der Haager Übereinkommen zum Schutze von Kindern und Erwachsenen.

Für den Regierungsrat bilden die beiden Abkommen eine Einheit und stellen eine notwendige Ergänzung zum Haager Kindesentführungsübereinkommen dar. Die Geltung der Abkommen würde die internationale Zusammenarbeit wesentlich erleichtern.