Ja zur Änderung der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV)

23.10.2006 - Solothurn – Der Regierungsrat spricht sich in seiner Vernehmlassung an die Oberzolldirektion für eine Änderung der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV) aus.

Die Verordnungsänderung soll Wettbewerbsverzerrungen reduzieren, welche durch das Verhalten zahlungsunwilliger inländischer Transportunternehmer entstehen. Mit Regelungen wie bspw. der Solidarhaftung auf Fahrzeugeigentümer und Vermieter/Leasinggeber, soll den Umgehungen von Zahlungsverpflichtungen Einhalt geboten werden. Die Änderung wird dazu beitragen, die Durchsetzung der Abgabenerhebung bei problematischen Haltern und Halterinnen zu vereinfachen, wodurch mit einem positiven Effekt auf der Einnahmenseite zu rechnen ist. Es kann durch die griffigeren Mittel sogar ein Minderaufwand herbeigeführt werden.

Der Regierungsrat stimmt der Änderung der SVAV vorbehaltlos zu. Seiner Ansicht nach sind diese Massnahmen für eine effizientere Durchsetzung der LSVA notwendig und sinnvoll. Es wird einerseits der Wettbewerb zwischen den Transportunternehmen gewährleistet und andererseits können zusätzlich Kosten eingespart werden.