Ja zur Neuregelung der Entschädigung für Schadenwehren auf Nationalstrassen

23.10.2006 - Solothurn – Der Regierungsrat befürwortet in seiner Vernehmlassung an das Bundesamt für Strassen (ASTRA) die vorgeschlagene Neuregelung der Entschädigung für Schadenwehren auf Nationalstrassen weitgehend. Mit der Einführung des neuen Finanzausgleichs wird die Verantwortung für die Nationalstrassen vollständig dem Bund übertragen. Damit müssen auch die Abgeltungen für die Feuer- und Chemiewehren, die von den Kantonen gestellt werden, neu festgelegt werden.

Auch nach der Einführung des neuen Finanzausgleichs werden die kantonalen Schadenwehren (Feuer-, Oel-, Chemie- und Strahlenwehren) auf den Nationalstrassen zum Einsatz kommen. Im Vergleich zur heutigen Lösung soll aber die Entschädigung der Kantone für diese Dienstleistung wesentlich vereinfacht werden. Es ist vorgesehen, die Kantone künftig pro Kilometer Nationalstrasse mit einem Pauschalbetrag zu entschädigen. Der Kanton Solothurn kann dabei insgesamt mit etwa dem gleichen Beitrag des Bundes rechnen wie bis anhin.

Der Regierungsrat ist mit der Stossrichtung der neuen Regelung einverstanden, erwartet aber, dass der Vorschlag bezüglich einzelner Aspekte überarbeitet wird. So sollte beispielsweise auch die Länge der Ein- und Ausfahrten für die Berechnung der Entschädigung an die Kantone herangezogen werden.

Er weist ferner darauf hin, dass im Kanton Solothurn stark befahrene Abschnitte der Nord-Süd- und der West-Ost-Achse des Nationalstrassennetzes liegen. Diese Nationalstrassen weisen eine überdurchschnittliche Verkehrszunahme mit einem wachsenden Risiko- und Schadenspotential auf. Damit steigen auch die Anforderungen an die Schadendienstwehre überdurchschnittlich rasch an.