KANTONSRAT: SOGEKO beriet Prämienverbilligung 2007

25.10.2006 - Solothurn – Die kantonsrätliche Sozial- und Gesundheitskommission (SOGEKO) ist an ihrer letzten Sitzung dem Antrag der SP mit grossem Mehr gefolgt, den Ausschöpfungsgrad für die Krankenkassenprämien von 73 auf 75 Prozent zu erhöhen.

Gemäss Krankenversicherungsgesetz sind alle Kantone verpflichtet die Krankenkassenprämien zu verbilligen. Das Gesetz schreibt vor, dass der Bundesbeitrag zu mindestens 50 Prozent abgeholt werden muss. Der Kanton ist zudem gesetzlich verpflichtet, dieselbe Summe für die Verbilligung einzuschiessen. Im Weiteren verlangt der Bund, dass der Beitrag jährlich um 1,5% anzuheben sei und neu, dass die Prämien von Kindern und jugendlichen Erwachsenen in Ausbildung ab dem 1. Januar 2007 für untere und mittlere Einkommen, um mindestens 50% zu verbilligen sind.

Die SOGEKO hat unter dem Präsidium von Andreas Eng (FdP, Günsberg) den Antrag des Regierungsrates zur Prämienverbilligung beraten. Dieser sieht vor, den Bundesbeitrag zu 73 Prozent auszulösen. Diese Mittel von insgesamt 96 Mio Franken sollen gewährleisten, dass Personen und Familien, die in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben, ausreichend unterstützt werden.

Die SP stellte den Antrag, die Ausschöpfungsquote auf 75 Prozent zu erhöhen. Diese moderate Steigerung bewirkt eine Erhöhung der zur Verfügung stehenden Summe für die Prämienverbilligung, um etwa 2,6 Mio. Franken. Den grössten Teil davon finanziert der Bund, und zu einem geringeren Teil stehen Kanton und Gemeinden in der Pflicht. Die SOGEKO unterstützte den Antrag der SP mehrheitlich, da mit einem Ausschöpfungsgrad von 75 Prozent das sozialpolitische Ziel der Prämienverbilligung, Personen und Familien "in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen" zu entlasten, in einem höheren Masse erfüllt wird.