Regierungsrat steht hinter dem neuen Finanzausgleich des Bundes (NFA)
13.10.2006 - Solothurn – Der Regierungsrat erklärt sich in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Finanzdepartement einverstanden mit dem Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs zum NFA und begrüsst die Anstrengungen für eine termingerechte Inkraftsetzung per 1. Januar 2008.
Der Schlussbericht zur dritten Vorlage, der von der gemeinsamen Projektorganisation Bund-Kantone erarbeitet wurde, umschreibt die Eckwerte für den Ressourcen- und Lastenausgleich sowie für den befristeten Härteausgleich. Damit werden die konkreten Weichen für die Umsetzung des wichtigsten und grössten Reformprojektes der Schweiz gestellt, welches vom Stimmvolk am 28. November 2004 angenommen wurde. Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) bezweckt die Verbesserung der Effizienz , Effektivität und Anreizstruktur des föderalen Systems der Schweiz.
Zumindest in der Startphase des NFA sollen jene Eckwerte gelten, wie sie bei der Volksabstimmung zum NFA im November 2004 vorlagen und auch in der Botschaft entsprechend kommuniziert wurden. Nach heutigem Stand wird der Kanton Solothurn mit rund 80 Mio. Franken pro Jahr entlastet. Eine Neudefinition lehnt der Regierungsrat wegen der zu befürchtenden Verzögerung des Inkraftsetzungstermins ab.