Vogelgrippe – Ab dem 15. Oktober gelten vorsorgliche Massnahmen

02.10.2006 - Solothurn - Ab dem 15. Oktober 2006 ist bis Ende April 2007 die Freilandhaltung von Hausgeflügel in sogenannten Risikogebieten verboten. Um das einheimische Geflügel vor der Vogelgrippe zu schützen hat der Bundesrat am 29. September beschlossen, diese vorbeugende Massnahmen zu treffen. Im Kanton Solothurn sind die Haltungen von Hausgeflügel in einer Entfernung von einem Kilometer von der Aare von den Massnahmen betroffen.

Die aktuelle Verbreitung der Vogelgrippe ist vergleichbar mit der Situation vor einem Jahr. Die Vogelgrippe tritt insbesondere weiterhin in Südostasien wie auch in Russland auf. Es muss davon ausgegangen werden, dass das Virus H5N1 wieder in der Population der Wildvögel im Verlaufe des kommenden Winters in der Schweiz gefunden wird. Eine Übertragung auf das einheimische Geflügel ist daher möglich und soll mit vorbeugenden Massnahmen verhindert werden. Die Erfahrungen des letzten Winters haben gezeigt, dass die Vogelgrippe vorwiegend bei Wasservögeln an den grossen Seen aufgetreten ist. Aus diesem Grund sind die vorbeugenden Massnahmen in diesem Jahr auf 20 Risikogebiete mit besonders vielen Wasservögeln ausgerichtet, in denen das Virus H5N1 am ehesten wieder auftaucht.

Im Kanton Solothurn sind in einer Entfernung von einem Kilometer von der Aare ungefähr 20 gewerbliche und 240 Hobbyhaltungen innerhalb eines Risikogebietes von einem Freilandhalteverbot betroffen. Dies sind ungefähr elf Prozent der Geflügelhaltungen im Kanton.

Das Verbot der Freilandhaltung betrifft Hühner, Truten, Pfauen, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse, Strausse, Emus und Nandus. Die betroffenen Geflügelhaltungen werden vom kantonalen Veterinärdienst informiert. Im Einzelfall kann der Veterinärdienst Ausnahmen von Freilandhaltungsverbot für Schwimm- und Laufvögel bewilligen. Ausserdem sind im Risikogebiet Geflügelmärkte und –ausstellungen untersagt. Im ganzen Kanton muss sich jeder, der eine Tierhaltung mit Hausgeflügel betreibt oder übernimmt, innert fünf Tagen beim kantonalen Veterinärdienst melden, sofern die Tierhaltung nicht bereits früher gemeldet wurde.

Die Überwachung der Wildvögel geht insbesondere auf den grossen Seen in der Schweiz weiter. Im Kanton Solothurn wird der kantonale Veterinärdienst weiterhin Verdachtsfälle abklären. Die vorbeugenden Massnahmen sind für die Wintermonate, in denen sich die ziehenden Wasservögel in der Schweiz aufhalten, bis 30. April 2007 geplant. Die Massnahmen können bei Bedarf verschärft oder auch früher aufgehoben werden.