Ja zu den revidierten Verordnungen zum Chemikalienrecht
19.09.2006 - Solothurn - Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) den revidierten Verordnungen zum Chemikalienrecht zu. Seit in Kraft treten der Verordnungen im August 2005 sind in der EU bereits wieder diverse Rahmenbedingungen für den Handel mit bestimmten Chemikalien geändert worden. Damit keine neuen Handelshemmnisse entstehen, müssen die Schweizer Bestimmungen erneut denjenigen der EU angeglichen werden.
Die ersten praktischen Erfahrungen mit dem neuen Chemikalienrecht haben gezeigt, dass die Rechtstexte an verschiedenen Stellen korrigiert oder präzisiert werden müssen. Zudem hat sich seit dem Inkrafttreten der neuen Chemikaliengesetzgebung das Europäische Recht weiterentwickelt. Damit das schweizerische Recht weiterhin mit diesem harmonisiert bleibt, sind verschiedene Anpassungen notwendig.
Angepasst werden müssen
- die Verordnung über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV)
- Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten (Biozidprodukteverordnung, VBP)
- Verordnung über die Gute Laborpraxis (GLPV)
- Verordnung über Gebühren für den Bundesvollzug der Chemikaliengesetzgebung (Chemikaliengebührenverordnung, ChemGebV)
Bei der Teilrevision der Chemikalienverordnung, der Biozidprodukteverordnung und der GLP-Verordnung stehen Korrekturen und Präzisierungen im Vordergrund, die die Rechtssicherheit und auch die Lesefreundlichkeit verbessern. Zudem wurde die Chemikalienverordnung an die Entwicklung des EU Rechts angepasst. Die Übergangsbestimmungen wurden verlängert für Biozidprodukte, die beim Inkrafttreten der VBP bereits in Verkehr waren. In der Chemikaliengebührenverordnung wurden die Gebühren erhöht für die Zulassung von Biozidprodukten, die Mikroorganismen enthalten.
Diese Änderungen haben aber keinen Einfluss auf das Schutzniveau für Mensch und Umwelt und auch keine Auswirkungen auf die personellen und finanziellen Ressourcen von Bund und Kantonen. Für die Wirtschaft ergibt sich eine bessere Rechtssicherheit und eine Harmonisierung mit dem europäischen Chemikalienrecht.
Anfang September 2006 hat der Regierungsrat bereits zur Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung Stellung bezogen.