Ja zur Teilrevision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit

12.09.2006 - Solothurn – Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement der Teilrevision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit zu. Die Behörden sollen neue Instrumente zur Informationsbeschaffung erhalten.

Nach Meinung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) sind die behördlichen Instrumente zur Abwehr der verschiedenen Bedrohungsformen der inneren Sicherheit ungenügend. Neue Instrumente sollen Abhilfe schaffen und die Mittel zur Informationsbeschaffung ausgeweitet werden (Funkaufklärung, Auskunftspflicht, Schutz von Informanten, Überwachung usw.).

Der Regierungsrat sieht in seiner Stellungnahme Handlungsbedarf gegeben und stimmt deshalb in seiner Vernehmlassung an EJPD der Teilrevision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der innern Sicherheit zu.

Insbesondere teilt er die Meinung, dass aus repressiven wie präventiven Gründen die Stärkung der schweizerischen Sicherheitsbehörden erforderlich ist. Die vorgeschlagenen Massnahmen berurteilt er als notwendig und zweckmässig.